Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1882. (73)

Dividendenschein 
zu der 
Stammaktie der Bergisch-Maͤrkischen Eisenbahngesellschaft 
Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe aus der —. 
Kasse zu Elberfeld oder der — — 
Kasse zu Berlin vom 2. Janugr ——. ab 
15 K (in Buchstaben: Fünfzehn Mark). 
— — den — ten 
  
  
Koͤnigliche Eisenbahndirektion. 
(Trockenstempel.) (Faksimile.) 
Talon 
zu der 
Stammaktie der Bergisch-Markischen Eisenbahngesellschaft 
Inhaber empfängt gegen diese Anweisung nach vorgängiger öffentlicher 
Bekanntmachung zu der oben bezeichneten Aktie der Bergisch-Märkischen Eisen- 
bahngesellchalt vom ten aab die te Serie Dividendenscheine 
– bis . auf die Jahre bis sofern dagegen 
süen des als solchen legitimirten Inhabers der Aktie vorher kein schriftlicher 
Widerspruch eingegangen ist. 
den ..ten 
  
Königliche Eisenbahndirektion. 
(Trockenstempel.) (Faksimile.) 
(Nr. 3839.)