Full text : Sächsisches Realienbuch enthaltend Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte, Physik, Chemie und Mineralogie.

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lauschten.  Der  berühmteste  Meistersänger  war  Hans  Sachs  in  Nürnberg,  ein
„Schuh-  macher  und  Poet  dazu“.

8.  Wehr  und  Waffen.  Jeder  Bürger  war  zum  Waffendienst  verpflichtet
und  mußte,  wenn  die  Sturmglocke  erschallte,  mit  seinem  Spieße  auf  dem  bestimmten
Platze  erscheinen  (daher  Spießbürger).  Manche  Städte  hielten  sich  auch  Stadtknechte
  oder  Söldner.  In  Friedenszeiten  übten  sich  die  Bürger  in  den  Waffen
und  veranstalteten  Schützenfeste,  auf  denen  sie  mit  der  Armbrust  nach  einem  hölzernen
  Vogel  schossen.  Wer  am  besten  traf,  wurde  Schützenkönig  und  bekam  einen
Preis.  —  Verkündete  vom  hohen  Wartturme  der  spähende  Wächter  den  Feind,
so  führte  der  Stadthauptmann  das  Bürgerheer  aus  der  Stadt,  um  die  Feldschlacht
zu  wagen.  Voran  ritten  die  Geschlechter  mit  dem  Stadtbanner,  dann  folgten  die
Zünfte:  die  Schmiede,  Metzger,  Tuchmacher,  Weber,  Schuster  usw.  unter  ihren
Zunftmeistern.  Zuletzt  kamen  die  Söldner.  Mußte  eine  Belagerung  ausgehalten
werden,  dann  gab  es  saure  Arbeit;  denn  die  Feinde  suchten  die  Mauer  zu  zerstören
oder  zu  übersteigen.  Sie  schoben  den  Mauerbrecher  heran,  zogen  den  an  Ketten
wagerecht  hängenden  schweren  Balken  etwas  zurück  und  stießen  ihn  dann  mit  seiner
eisernen  Spitze  gegen  die  Mauer,  um  eine  Bresche  zu  legen.  Oder  sie  schleuderten
mit  Wurfmaschinen  schwere  Steine  in  die  Stadt.  Mittlerweile  war  der  hölzerne
Belagerungsturm  fertig,  der  die  Stadtmauer  überragte.  Er  wurde  auf  Rädern
dicht  herangeschoben,  eine  Fallbrücke  niedergelassen,  und  nun  drangen  die  Krieger
in  die  Stadt.  Andere  erstiegen  mit  Leitern  die  Mauer.  Die  Bürger  aber  wehren
sich.  Ein  Loch  in  der  Mauer  wird  sofort  wieder  ausgefüllt.  Mit  der  Armbrust
suchen  sie  jeden  Feind,  der  sichtbar  wird,  niederzuschießen.  Sie  gießen  Pech,  Schwefel
und  geschmolzenes  Blei  auf  die  Andringenden  und  suchen  den  Belagerungsturm
in  Brand  zu  setzen.  Oft  werden  die  Feinde  mit  blutigen  Köpfen  heimgeschickt.

3.  Recht  und  Geletz.

1.  Femgerichte.  Aus  den  alten  Volksgerichten  der  Franken  entstanden  nach
und  nach  die  Femgerichte.  In  den  schutz-  und  rechtlosen  Zeiten  des  Mittelalters
verbreiteten  sie  sich  durch  ganz  Deutschland.  Sie  gewährten  jedem  Freien  den
sichersten  Schutz  und  waren  der  Schrecken  der  Übeltäter.  Ihre  obersten  Richter
hießen  Freigrafen,  die  übrigen  Mitglieder  Freischöffen  oder  auch  „Wissende“,
weil  sie  um  die  Geheimnisse  der  Feme  wußten.  Die  Stätte,  wo  das  Gericht  abgehalten
  wurde,  nannte  man  die  Mahlstätte,  das  Gericht  selbst  den  Freistuhl.
Der  oberste  Freistuhl  war  in  Dortmund  unter  der  Femlinde,  die  noch  heute  als
Zeuge  jener  Gerichtsstätte  dasteht.  Ursprünglich  bildeten  sich  die  Femgerichte  nämlich
  nur  in  Westfalen  aus.  Die  Freibauern  hier  blieben  lange  nur  von  Kaiser  und
Reich  abhängig  und  behielten  die  Grafengerichte  bei,  wie  zur  Zeit  Karls  des  Großen.
Auf  der  Mahlstätte  stand  ein  Tisch,  um  den  die  Richter  saßen.  Auf  dem  Tische
lagen  Schwert  und  Strick,  die  Zeichen  des  Rechts  über  Leben  und  Tod.  War
jemand  beim  Femgerichte  verklagt,  dann  ward  er  durch  den  Ladebrief  mit  sieben
Siegeln  vorgeladen.

War  er  ein  Ritter,  der  auf  seiner  Raubburg  verschlossen  wohnte,  so  hieben  die  Fronboten

  drei  Späne  aus  dem  „Rennbaum  oder  Riegel“  am  Tore  und  steckten  den  Ladungsbrief
  in  die  Kerben.  (Daher  noch  heute  der  Ausdruck  Steckbrief.)  Dann  schlugen  sie  drei-