— 130 —
1) der Berlin-Hamburger Eisenbahn und
2) der Oels--Gnesener Eisenbahn,
zur käuflichen Uebernahme
3) der Hamburg-Bergedorfer Eisenbahn,
4) der Tilsit-Insterburger Eisenbahn,
5) zum Erwerbe der an der Uelzen-Langwedel'er, der Wunstorf-Bremer
und der Bremen-Geestebahn der freien Hansestadt Bremen zustehenden
Eigenthums- beziehungsweise Miteigenthumsrechte
S. 2.
Die Staatsregierung wird ermächtigt,
nach Maßgabe der bezüglichen Vertragsbestimmungen ermächtigt.
1) nach Maßgabe der im §. 1 sub 1a, 3 und 4 gedachten Verträge den
Umtausch von
a) 15 000 000 Mark Stammaktien der Berlin-=
Hamburger Eisenbahngesellschaft in Staatsschuld-
verschreibungen der 4 prozentigen konsolidirten
Anleihe zum Betrage von .... ..... ..... ...
b) 4600 200 Mark Stammaktien der Tilsit-Inster-
burger Eisenbahngesellschaft in Staatsschuldver-
schreibungen derselben Anleihe zum Betrage von
e) 4 666 800 Mark Stamm-Prioritätsaktien der Tilsit-
Insterburger Eisenbahngesellschaft in Staatsschuld-
verschreibungen derselben Anleihe zum Betrage von
4) 4280 100 Mark Stammaktien der Oels-Gnesener
Eisenbahngesellschaft in Staatsschuldverschreibungen
derselben Anleihe zum Betrage von. .. .......
e) 13 950 000 Mark Prioritäts-Stammaktien der
Oels-Gnesener Eisenbahngesellschaft in Staats-
schuldverschreibungen derselben Anleihe zum Betrage
vee
herbeizuführen und zu diesem Zweck, sowie
1) nach Maßgabe des im F. 1 sub 1b gedachten
Vertrages Staatsschuldverschreibungen zum Be-
trage dnnan . . . . ..
61875 000 Mark,
1150 050
4666 800
1 070 025
10 462 00
4000000
mithin Staatsschuldverschreibungen der 4 prozentigen
konsolidirten Anleihe zu dem Gesammtbetrage von
auszugeben;
83224 375 Mark