— 270 —
(Nr. 8995.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Mai 1884, betreffend die Einsetzung der Behörden
für die auf Grund des Gesetzes von demselben Tage über den weiteren Erwerb
von Eisenbahnen für den Staat in Verwaltung und Betrieb des Staates
übergehenden Privat
V
Auf Ihren Bericht vom 16. Mai d. J. bestimme Ich zur Ausführung des
Gesetzes vom 17. Mai dJ— i*mie den weiteren Erwerb von Eisenbahnen
für den Staat, daß vom I. Juli d ab:
1) für die Verwaltung des os- einschließlich des Hamburg-
Bergedorfer Eisenbahnunternehmens eine unmittelbar von Ihnen
ressortirende Behörde, welche in Angelegenheiten der ihr übertragenen
Geschäfte alle Befugnisse und Pflichten einer öffentlichen Behörde haben
soll, in Berlin unter der Firma: „Königliche Direktion der Berlin-
Hamburger Eisenbahn“ errichtet,
2) das Tilsit-Insterburger Eisenbahnunternehmen mit den von der Eisenbahn-
Direktion zu Bromberg, und das Oels-Gnesener Eisenbahnunternehmen
mit den von der Eisenbahn-Direktion zu Breslau verwalteten Strecken
unter diesen Behörden zu je einer gemeinsamen Verwaltung vereinigt
wird.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 17. Mai 1884.
Wilhelm.
Ma ybach.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Redigirt im Bureau des Staatdministeriums.
Verlin, cedruct in der Reichsdruckerei.