Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1884. (75)

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weglichen Gegenstände in demjenigen Zustande, in welchem sie mit dem Grund 
und Boden in dauernde Verbindung gebracht werden sollen, und außerdem ein 
Arbeitsvertrag abgeschlossen wäre. In dem Vertrage muß daher angegeben werden, 
wie viel von dem bedungenen Preise einerseits als Preis der erwähnten beweglichen 
Gegenstände in dem bezeichneten Zustande, und andererseits als Vergütung für 
die alsdann noch mit denselben auszuführende Arbeit anzusehen ist. Fehit es 
an einer solchen Angabe, so ist der Lieferungsstempel nach dem bedungenen Ge- 
sammtpreise zu verwenden. 
S. 3. 
Der Finanzminister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 6. Juni 1884. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. v. Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. 
v. Boetticher. v. Goßler. v. Scholz. Gr. v. Hatfeldt. 
Bronsart v. Schellendorff. 
  
  
  
(Nr. 8999.) Verordnung, betreffend die Kautionen von Beamten aus dem Bereiche des 
Finanzministeriums. Vom 29. Mai 1884. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen rcP 
verordnen auf Grund des F. 3 des Gesetzes, betreffend die Kautionen der Staats- 
beamten, vom 25. März 1873 (Gesetz= Samml. S. 125), was folgt: 
Einziger Paragraph. 
Die Bestimmungen unter Nr. I A 2 und 6 und B 2 und 6 der Anlage 
zur Verordnung, betreffend die Kautionen der Beamten aus dem Bereiche des 
Staatsministeriums und des Finanzministeriums, vom 10. Juli 1874 (Gesetz- 
Samml. S. 260) werden durch die nachfolgenden Bestimmungen ersetzt: 
Zur Kautionsleistung sind die nachstehenden Beamten verpflichtet: 
(Nr. 1 A 2) bei der Kontrole der Staatspapiere, bei der Staatsschulden- 
Tilgungskasse und bei dem Staatsschuldbuchbureau der Hauptverwaltung 
der Staatsschulden: 
der Dirigent der Kontrole der Staatspapiere, die Rendanten, 
die Oberbuchhalter, der Kalkulator der Kontrole der Staatspapiere, 
die Buchhalter und Kassirer, die Kassensekretäre;
	        
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