Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1884. (75)

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(Nr. I A 6) bei der Münzverwaltung: 
der Münzmeister, der Betriebsinspektor, der Rendant, der Buchhalter 
und Kontroleur, der Kassirer und Materialienverwalter, die Kassen- 
diener und Geldzähler bei der Münze in Berlin und der Vorsteher 
der amtlichen Paobtranstalt in Frankfurt a. 
Die Höhe der von den vorbezeichneten Beamten zu leistenden Kautionen 
beträgt: 
(Nr. 1 B2) bei der Kontrole der Staatspapiere, bei der Staatsschulden- 
Tilgungskasse und bei dem Staatsschuldbuchbureau der Hauptverwaltung 
der Staatsschulden: 
a) für den Dirigenten der Kontrole der Staatspapiere und für die 
Rendantttt 18 000 Mark, 
b) für die Oberbuchhalttrn 5400 
T) für den Kalkulator der Kontrole der Staatspapiere, 
die Buchhalter und die Kastirr 4200 
d) für die Kassensekretütete 2 700 
(Nr. 1 B 6) bei der Münzverwaltung: 
a) bei der Münze in Berlin: 
für den Münzmeisteeern 9 000 Mark, 
für den Betriebsinspektor 6 000 
für den Rendannen 9000 
für den Buchhalter und Kontroleleir 6 000 
für den Kassirer und Materialienverwalter. 3 600 
für die Kassendiener und Geldzähler. .. ... ... 600 
b) bei der Probiranstalt in Frankfurt a. M.: 
für den Vorsteher derselbben 3000 
Im Uebrigen finden die Vorschriften der vorgedachten Verordnung auch 
auf diese Beamtenklassen Anwendung. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 29. Mai 1884. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Scholz. 
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