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(Nr. I A 6) bei der Münzverwaltung:
der Münzmeister, der Betriebsinspektor, der Rendant, der Buchhalter
und Kontroleur, der Kassirer und Materialienverwalter, die Kassen-
diener und Geldzähler bei der Münze in Berlin und der Vorsteher
der amtlichen Paobtranstalt in Frankfurt a.
Die Höhe der von den vorbezeichneten Beamten zu leistenden Kautionen
beträgt:
(Nr. 1 B2) bei der Kontrole der Staatspapiere, bei der Staatsschulden-
Tilgungskasse und bei dem Staatsschuldbuchbureau der Hauptverwaltung
der Staatsschulden:
a) für den Dirigenten der Kontrole der Staatspapiere und für die
Rendantttt 18 000 Mark,
b) für die Oberbuchhalttrn 5400
T) für den Kalkulator der Kontrole der Staatspapiere,
die Buchhalter und die Kastirr 4200
d) für die Kassensekretütete 2 700
(Nr. 1 B 6) bei der Münzverwaltung:
a) bei der Münze in Berlin:
für den Münzmeisteeern 9 000 Mark,
für den Betriebsinspektor 6 000
für den Rendannen 9000
für den Buchhalter und Kontroleleir 6 000
für den Kassirer und Materialienverwalter. 3 600
für die Kassendiener und Geldzähler. .. ... ... 600
b) bei der Probiranstalt in Frankfurt a. M.:
für den Vorsteher derselbben 3000
Im Uebrigen finden die Vorschriften der vorgedachten Verordnung auch
auf diese Beamtenklassen Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 29. Mai 1884.
(L. S.) Wilhelm.
v. Scholz.
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