Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

—  232  —

der  Ruhrort-Crefeld-Kreis  Gladbacher  Eisenbahngesellschaft,  sowie  zur  Verwaltung
  und  zum  Betriebe  des  bezeichneten  Unternehmens,  bestellte  Behoͤrde  im
Einverstaͤndnisse  mit  der,  in  Folge  jenes  Vertrages  von  Seiten  der  Aktionaire
bestellten  Deputation  darauf  angetragen  hat,  Behufs  vollstaͤndiger  Ausruͤstung
der  Bahn,  insbesondere  auch  Anlegung  streckenweiser  Doppelgeleise  und  Behufs
Vermehrung  der  Betriebsmittel,  ein  drittes  Darlehn  zum  Betrage  von  850,000
Rihlrn.  durch  Ausgabe  auf  den  Inhaber  lautender,  verzinslicher  Prioritäts=Obligationen
  zu  kontrahiren,  haben  Wir  durch  gegenwärtiges  Privilegium  Unsere
Zustimmung  hierzu  gewährt,  und  in  Gemäßheit  des  H.  2.  des  Gesetzes  vom
17.  Juni  1833.  (Gesetz-Sammlung  für  1833.  Seite  75.)  zur  Emission  der
erwähnten  Prioritäts-Obligationen  der  Ruhrort-Crefeld-Kreis  Gladbacher  Eisenbahngesellschaft
  unter  nachstehenden  Bestimmungen  Unsere  landesherrliche  Genehmigung
  ertheilt.
g.  1.

Das  Kapital  der  Anleihe  beträgt  850,000  Rthlr.  und  wird  durch  Emission
  von  Prioritäts-Obligationen  III.  Serie  aufgebracht.

Die  dem  Bedürfnisse  entsprechende  Emission  dieser  Obligationen  bleibt
der  Direktion  der  Aachen-Ousseldorf-Ruhrorter  Eisenbahn  unter  Genehmigung
des  Handelsministers  vorbehalren.

F.  2.

Die  Obligationen  werden  jede  zum  Betrage  von  Einhundert  Thalern  und
mit  fortlaufenden  Nummern,  welche  un  Anschlusse  an  die  letzte  Nummer  der  II.
Anleihe  vom  29.  August  1853.  mit  5811.  beginnen,  nach  dem  unter  A.  beiliegenden
  Schema  unter  der  autographischen  Umeerschrift  zweier  Mitglieder  der
Direktion  der  Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter  Eisenbahn  ausgefertigt  und  von  dem
Rendanten  der  Direktionskasse  eigenhandig  unterzeichnet.  Auf  der  Rückseite  der
Obligationen  wird  dieses  Privilegium  abgedruckt.

S.  3.

Die  Obligationen  werden  jährlich  mit  vier  und  einem  halben  Prozent
verzinset.  Die  Jinsen  werden  in  halbjährlichen  Raten  postnumerando  in  der
Zeit  vom  2.  bis  31.  Januar  und  vom  1.  bis  31.  Juli  eines  jeden  Jahres  bei
der  Hauptkasse  der  Direktion  der  Aachen-Düfsseldorf-Ruhrorter  Eisenbahn,  sowie
bei  denjenigen  Kassen  oder  Geldinstituten,  welche  zu  diesem  Zwecke  bestimmt  und
von  der  Direktion  bezeichnet  worden,  gezahlt.  Die  Zinskupons  werden  nach
„dem  sub  B.  anliegenden  Schema  mit  den  Obligationen  zunächst  für  zehn  Jahre
ausgegeben  und  nach  Ablauf  dieser  Zeit  erneuert.  Die  Ausreichung  der  neuen
Kupons  erfolgt  an  den  Vorzeiger  des  mit  den  ersten  Kupons  ausgegebenen
Talons,  sofern  nicht  dagegen  von  dem  Inhaber  der  Obligation  bei  der  Direktion
  rechtzeitig  schriftlicher  Widerspruch  erhoben  worden  ist.  Im  Falle  eines
solchen  Widerspruchs  erfolgt  die  Ausreichung  an  den  Inhaber  der  Obligation.

S.  4.

Die  Ansprüche  auf  Zinsvergütung  erlöschen  und  die  Zinskupons  werden
ungültig  und  werthlos,  wenn  diese  nicht  binnen  vier  Jahren  nach  der  Verfallzeit
  zur  Jahlung  präsentirt  werden.

K  5.