Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1884. (75)

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für 1. April 1884/85 
  
Abgang 
  
Betrag Darunter 
für 1. April künftig 
1884/85 wegfallend 
Mark Mark 
Bemerkungen. 
  
  
  
  
  
  
Ges. Samml. 1884. (Nr. 9001.) 
  
An Stelle des im Etat der Eisenbahnverwaltung für 1. April 1884/85 am Schlusse 
der danernden Ausgaben enthaltenen Vermerks tritt folgender 
Vermerk. 
Die Einnahmen betragen 575977 310)00 Mark. 
Die dauernden Ausgaben dagegen . .. 102 127 155,00 
Es ergiebt sich also im Ordinarium ein Ueberschuß von 173 850 185/00 Mark, 
worauf zunächst zur Verzinsung der wifenbahnkopitalschahn 
255 .550,23 Mark 
und zur Deckung von Staatsausgaben 
des Jahres 188485 2200 000000 
zusammen . . . . 136 455 550,23 - 
in Rechnung zu stellen sind. 
Bleiben.:. 37 39.1 634,77 Mark. 
Der verbleibende Ueberschuß, von welchem 25 600 332,34 Mark anschlagsmäßig 
dem Betrage von Prozent der für den I. April 1880 festgesetzten Staatseisenbahn= 
Kapitalschuld und der Zuwüchse derselben bis Ende März 1885 entsprechen, ist zur 
Tilgung der Eisenbahnkapitalschuld zu verwenden und von derselben abzuschreiben. 
Ergiebt sich rechnungsmäßig ein höherer Ueberschuß, so ist der über & Prozent 
der Eisenbahnkapitalschuld hinausgehende Theil des Ueberschusses insoweit ebenfalls 
zur Tilgung und Abschreibung zu verwenden, als er mit dem 4 Prozent der Eisen. 
bahnkapitalschuld entsprechenden Theile des Ueberschusses den anschlagsmäßigen 
Betrag von 37 394 634,77 Mark nicht übersteigt. 
Die Bestimmung über den darüber etwa hinausgehenden Betrag bleibt dem 
Staatshaushalts. Etat für 1. April 1886/87 vorbehalten. 
Von den gedachten 37 394 634,77 Mark sind bestimmt: 
1) nach S. 4 Nr. 1 des Eisenbahngarantiegesehes vom 27. März 1882 (Gesetz- 
Samml. S. 214) zur planmäßigen Amortisation der vom Staate für Eisen. 
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