Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1884. (75)

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1884.

 

Datum  Ausgegeben
bes

Gesetzes  2c.

zu
Berlin.

Inhal  t.

Nr.

des

Stücks.

Nr.

bes
Gesetzes.

Seite.

 

1883.
28.  Mopbr.

30.  —

30.  —

3.  Dezbr.

 

1884.
13.  Febr.

13.  —

19.  Mai.

27.  Juni.

27.  —

27.  Febr.

 

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Rechts
zur  Erhebung  des  tarifmäßigen  Chausseegeldes
  an  den  Kreis  Oschersleben  für  die
von  der  Gemeinde  Schwanebeck,  sowie  dem
Rittergut  und  der  Gemeinde  Nienhagen  herzustellende
  Chaussee  von  Schwanebeck  nach  der
Station  Nienhagen.

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Enteignungsrechts
  an  den  Kreis  Lübbecke  für
die  zum  Bau  einer  Chaussee  von  Nahden  über
Twiehausen  durch  die  Bauerschaft  Sundern  bis
zur  Grenze  der  Provinz  Hannover  in  der
Richtung  auf  Bohmte  erforderlichen  Grundstücke.

Statut  für  die  Deichgenossenschaft  der
Tannsee-Tragheimer  Vorfluth  im  Deichverbande
  des  großen  Marienburger  Werders.

Vertrag  zwischen  Preußen  und  der  freien
Hansestadt  Bremen,  betr.  den  Uebergang  der
Bremischen  Eisenbahnen  auf  den  Preußischen
Staat.

Staatsvertrag  zwischen  Preußen  und  der
freien  Hansestadt  Bremen,  betr.  die  im  Bre.
mischen  Staatsgebiete  belegenen  Preußischen
Eisenbahnen.

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Erwerbung  der  dem  Be.
sitzer  der  zwischen  der  13.  und  14.  Schleuse
des  Klodnitzkanals  belegenen  Gorolla-Mühle
zustehenden  Wasserkraftbenutzung  seitens  der
Staatsbauverwaltung  im  Wege  der  Enteignung.

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Rechts
zur  Erhebung  des  tarifmäßigen  Chausseegeldes
  an  die  Stadt-  und  Landgemeinde
Emmerich  im  Kreise  Rees  für  die  Chaussee
von  Emmerich  bis  zur  Landesgrenze  in  der
Richtung  auf  Gendringen.

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Enteignungsrechts
  an  den  Kreis  Nastenburg
für  die  zum  Bau  der  Chausseen  von  Drengfurth
  über  Barten  nach  Paaris  und  von
Drengfurth  über  Fürstenau  bis  zur  Grenze  des
Kreises  Angerburg  erforderlichen  Grundstücke.

 

21.

21.

8990.
(Aul.)

8990.
(Unl.)

 

 

62.
Nr.  3.

62.
Nr.  4.

62.
Nr.  5.

148-157.

176-180.

65.
Nr.  1.