Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 16 —
Inhalt: Geset, betreffend die Einführung der Gesehe vom 3. März 1850 und vom 27. Juni 1860 über den
erleichterten Abverkauf und Austausch kleiner Grundstücke in den Regierungsbezirk Cassel — ausschließlich
der vormals Großherzoglich Hessischen Gebiekotheile — und in die Hohenzollernschen Lande, S. 116. —
Geseß, betreffend die Versorgung der Hinterbliebenen des Polizeiraths Rumpff, S. 116. — Geset,
betreffend eine Erweiterung der dem Finanzminister ertheilten Ermächtigungen in Bezug auf die Anleihen
verstaatlichter Eisenbahnen, S. 117. — Allerhöchster Erlaß, betreffend die künftige Gestaltung der
Konsistorialbehörden der evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover, S. 118.
(Nr. 9051.) Gesetz, betreffend die Einführung der Gesetze vom 3. März 1850 (Gesetz-Samml.
S. 145) und vom 27. Juni 1860 (Gesetz Samml. S. 384) über den er-
leichterten Abverkauf und Austausch kleiner Grundstücke in den Regierungs-
bezirk Cassel — ausschließlich der vormals Großherzoglich Hessischen Gebiets-
theile — und in die Hohenzollernschen Lande. Vom 12. April 1885.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen #.
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie)
hierdurch was folgt:
Einziger Paragraph.
Das Gesetz vom 3. März 1850, betreffend den erleichterten Abverkauf
kleiner Grundstücke (Gesetz Samml. S. 145) und die §#§. 2 bis 6 des Gesetzes vom
27. Juni 1860, betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 13. April 1841
über den erleichterten Austausch einzelner Parzellen von Grundstücken (Gesetz-
Samml. S. 384), treten auch in dem Regierungsbezirk Cassel, ausschließlich der
vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheile, und in den Hohengollernschen
Landen in Kraft.
Den Bestimmungen der beiden Gesetze unterliegen auch die vor dem Inkraft-
treten des gegenwärtigen Gesetzes stattgefundenen Abverkäufe und Austausche.
Ces. Samml. 1885. (Nr. 9051—9052. 24
Ausgegeben zu Berlin den 10. Mai 1885.