Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1885. (76)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 16 — 
  
Inhalt: Geset, betreffend die Einführung der Gesehe vom 3. März 1850 und vom 27. Juni 1860 über den 
erleichterten Abverkauf und Austausch kleiner Grundstücke in den Regierungsbezirk Cassel — ausschließlich 
der vormals Großherzoglich Hessischen Gebiekotheile — und in die Hohenzollernschen Lande, S. 116. — 
Geseß, betreffend die Versorgung der Hinterbliebenen des Polizeiraths Rumpff, S. 116. — Geset, 
betreffend eine Erweiterung der dem Finanzminister ertheilten Ermächtigungen in Bezug auf die Anleihen 
verstaatlichter Eisenbahnen, S. 117. — Allerhöchster Erlaß, betreffend die künftige Gestaltung der 
Konsistorialbehörden der evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover, S. 118. 
  
(Nr. 9051.) Gesetz, betreffend die Einführung der Gesetze vom 3. März 1850 (Gesetz-Samml. 
S. 145) und vom 27. Juni 1860 (Gesetz Samml. S. 384) über den er- 
leichterten Abverkauf und Austausch kleiner Grundstücke in den Regierungs- 
bezirk Cassel — ausschließlich der vormals Großherzoglich Hessischen Gebiets- 
theile — und in die Hohenzollernschen Lande. Vom 12. April 1885. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen #. 
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie) 
hierdurch was folgt: 
Einziger Paragraph. 
Das Gesetz vom 3. März 1850, betreffend den erleichterten Abverkauf 
kleiner Grundstücke (Gesetz Samml. S. 145) und die §#§. 2 bis 6 des Gesetzes vom 
27. Juni 1860, betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 13. April 1841 
über den erleichterten Austausch einzelner Parzellen von Grundstücken (Gesetz- 
Samml. S. 384), treten auch in dem Regierungsbezirk Cassel, ausschließlich der 
vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheile, und in den Hohengollernschen 
Landen in Kraft. 
Den Bestimmungen der beiden Gesetze unterliegen auch die vor dem Inkraft- 
treten des gegenwärtigen Gesetzes stattgefundenen Abverkäufe und Austausche. 
Ces. Samml. 1885. (Nr. 9051—9052. 24 
Ausgegeben zu Berlin den 10. Mai 1885.
	        
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