Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1885. (76)

— 341 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 36. 2 
Inhalt: Uebereinkunft zwischen Preußen und Hessen wegen Erbanung, Unterhaltung und Verwaltung einer 
stehenden Brücke über den Main bei Offenbach, S. 341. — Verfügung des Justizministers, be- 
treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks des Amtegerichts Geestemände, 
S. 348. 
  
(Nr. 9095.) Uebereinkunft zwischen Preußen und Hessen wegen Erbauung, Unterhaltung und 
Verwaltung einer stehenden Brücke über den Main bei Offenbach. Vom 
2. Juli 1885. 
Se Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und Seine Königliche 
Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein haben — nachdem die auf 
Grund der vorläufigen Stipulation in Artikel 13 des zwischen der Großherzoglich 
und Kurfürstlich Hessischen Regierung am 29. Juni 1816 zu Frankfurt a. M. 
abgeschlossenen Staatsvertrages und in Gemäßheit der Bestimmungen der zwischen 
denselben Regierungen getroffenen Uebereinkunft vom 20. Februar 1818 auf 
gemeinschaftliche Kosten erbaute Schiffbrücke über den Main bei Offenbach baufällig 
geworden ist, und nachdem die auf den vorerwähnten Verträgen beruhenden Rechte 
des vormaligen Kurfürstenthums Hessen auf Preußen übergegangen sind — es 
für nützlich befunden, die Schiffbrücke durch eine stehende Brücke zu ersetzen. 
Von Seiten Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und 
Königs ist 
Allerhöchstihr Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amte Graf von Bismarck- 
Schönhausen, 
von Seiten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs 
Allerhöchstihr außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, 
Wirkliche Geheime Rath Dr. Neidhardt 
zum Abschluß einer Uebereinkunft wegen Erbauung, Unterhaltung und Verwaltung 
dieser stehenden Brücke mit der erforderlichen Ermächtigung versehen worden und 
haben dieselben unter Vorbehalt der Ratifikation folgende Uebereinkunft abgeschlossen. 
Ges. Samml. 1885. (Nr. 9095.) 
Ausgegeben zu Berlin den 5. November 1885.
	        
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