Metadata : Protokolle der im October 1873 im Königlich Preußischen Unterrichts-Ministerium über verschiedene Fragen des höheren Schulwesens abgehaltenen Conferenz.

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schiedenen  Kategorien  der  höheren  Unterrichtsanstalten,  deren  Zweck
und  Stellung  gepflogenen  Verhandlungen  referirte  Hr.  Wiese,
veranlaßt  durch  die  in  der  Sitzung  vom  8.  Octb.  vom  Dir.
Gallenkamp  über  die  Aufgabe  der  Provinzial-Gewerbehu
  len  gethanen  Aeußerungen  über  letztere  Schulgattung  wie
olgt:

ß  Nach  der  Seite  der  Fachschulen  habe  der  Organismus  unseres
Unterrichtswesens  unklare  Grenzen:  die  zu  jenen  gehörigen  Provinzial-Gewerbeschulen
  haben  sich  zum  Theil  auf  diesseitigem  Gebiet
angesiedelt.  Ursprünglich  Handwerkerschulen,  seien  sie  als  solche  von
dem  Minister  v.  Altenstein  dem  Handelsministerium  überwiesen
worden.  Ihre  Organisation  vom  Jahre  1850  habe  für  die  Aufnahme
  das  Alter  von  14  Jahren  und  ganz  elementare  Vorkenntnisse
erfordert,  um  dann  die  Schüler  zwei  Jahre  lang  hauptsächlich  in
der  Mathematik  zu  unterrichten  und  im  Zeichnen  zu  üben.  Nachdem
  sich  aber  die  auf  solche  Weise  erreichte  Vorbildung  namentlich
zur  Benutzung  der  Vorträge  in  der  Gewerbeakademie  als  unzureichend
  erwiesen  habe,  sei  1870  eine  Reorganisation  der  Gewerbeschulen
  erfolgt.  Nach  dieser  werde  die  Aufnahme  auch  im  Alter
von  mindestens  14  Jahren,  aber  an  Vorkenntnissen  „die  Reife  für
die  Secunda  eines  Gymnasiums  oder  einer  Realschule  erster  Ordnung
  verlangt“;  der  behreursus  sei  in  diesen  reorganisirten  Schulen
3  jährig:  2  theoretische  Vorbereitungsclassen  und  1  praktische  Fachclasse.
  In  den  beiden  theoretischen  Classen  werde  auch  allgemein
wissenschaftlicher  Unterricht  ertheilt:  Deutsch,  Franzöfisch,  Englisch,
Geschichte,  Geographie,  aber  in  so  wenigen  Stunden,  daß  es  unmöglich
  sei,  neben  der  überwiegenden  Vorbereitung  für  den  späteren
technischen  Unterricht  darin  etwas  einigermaßen  Genügendes  zu  leisten.
  Die  Aufgabe,  gleichzeitig  diesen  doppelten  Zweck  zu  erreichen,
sei  unlösbar,  zumal  bei  der  mangelhaften  Vorbildung  der  meisten
Schüler.  Der  Vorschlag,  die  erwähnle  Reife  für  die  Secunda  durch
ein  von  einem  Gymnasium  oder  einer  Realschule  ausgestelltes  Zeugniß
  constatiren  zu  lassen,  sei  abgelehnt  worden;  man  habe  eine
Aufnahmeprüfung  vorgezogen,  verzichte  aber  dabei  auf  Kenntniß
der  alten  Sprachen,  so  daß  die  Bezeichnung  „Reife  für  die  Secunda
eines  Gymnasiums"  bedeutungslos  geworden  sei.

In  derselben  Richtung  sei  man  aber  noch  weiter  gegangen  durch
die  Errichtung  von  Vorbereitungsclassen  für  den  Eintritt  in  die
Provinzial-Gewerbeschulen.  Werde  es  mit  deren  Aufgabe  genau  genommen,
  so  müßten  sie  im  Lehrplan  und  in  der  Cursusdauer  die
Einrichtung  von  Progymnafsien  oder  Pro-Realschulen  bis  incl.  Ober-Tertia
  haben.  Dies  Fei  aber  nicht  der  Fall,  sondern  bei  verschiedener
  Einrichtung  solcher  Vorschulen  suche  man  das  Ziel  der  Aufnahme
in  die  eigentliche  Gewerbeschule  allgemein  in  kürzerer  Zeit  zu  erreichen,
  als  es  in  den  Gymnasien  und  Reealschulen  möglich  ist.