Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1886. (77)

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c) von dem durch das Gesetz vom 9. Juli 1875 (Gesetz-Samml. 
S. 529) bewilligten Kredit von 15 300 000 Mark zum Ankauf 
und zur Vollendung der Pommerschen Centralbahn (Wangerin- 
Koniggggggg . . . . . . . . . .. 100 0000 Mark, 
(1) von den durch die Gesetze vom 9. März und 18. Dezember 1880 
(Gesetz-Samml. S. 169 und 377) bewilligten Krediten, und 
zwar: 
1) von 5 184 000 Mark zum Bau der Bahnen von Gilden- 
boden nach Mohrungen und von 
Mohrungen nach Allenstei 250 000/0 Mark, 
2) von 10 380 000 Mark zum Bau der 
Bahn von Marienburg über Marien- 
werder und Graudenz nach Thorn nebst 
Abzweigung nach CCim. 300 000000 
3) von 706u000 Mark zum Bau der Bahn 
von Schneidemühl nach Deutsch-Crone 66 5767“ 
Summe . 616 576/75 Mark, 
he) von den durch das Gesetz vom 25. Februar 1881 (Gesetz Samml. 
S. 32) bewilligten Krediten, und zwar: 
1) von 6549 000 Mark zum Bau der Bahn von Konitz nach 
Laskomis .. 800 000%% Mark, 
2) von 1 700 000 Mark zum Bau der Bahn 
von Stralsund nach Bergen mit Trajekt- 
verbindung vom Stralsunder Hafen nach 
der Insel RKügen 31 1077 
Summe e 831 107)4 Mark, 
f) von den durch das Gesetz vom 15. Mai 1882 (Gesetz-Samml. 
S. 280) bewilligten Krediten, und zwar: 
1) von 2000 000 Mark zur Anlage des zweiten Geleises 
und zu den dadurch bedingten Ergänzungen und Geleis- 
veränderungen auf den Bahnhöfen der Strecke Göttingen— 
Sontra ... . . .. ... . . . . . . . . . . . .. 245 894,11 Mark, 
2) von 900 000 Mark zue de desgleichen auf 
der Strecke Wetzlar-Löhnberg 2531#/2 
3) von 1 350 000 Mark zu desgleichen auf 
der Strecke Braubach—St. Goarshausen. 
und Lorch-Rüdeshen 853% 
4) von 11.000 000 Mark zur Vermehrung 
der Betriebsmitel . . .. 1343,26 
Summe t. . .. 250622,68 Mark, 
r. ↄ1135)
	        
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