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c) von dem durch das Gesetz vom 9. Juli 1875 (Gesetz-Samml.
S. 529) bewilligten Kredit von 15 300 000 Mark zum Ankauf
und zur Vollendung der Pommerschen Centralbahn (Wangerin-
Koniggggggg . . . . . . . . . .. 100 0000 Mark,
(1) von den durch die Gesetze vom 9. März und 18. Dezember 1880
(Gesetz-Samml. S. 169 und 377) bewilligten Krediten, und
zwar:
1) von 5 184 000 Mark zum Bau der Bahnen von Gilden-
boden nach Mohrungen und von
Mohrungen nach Allenstei 250 000/0 Mark,
2) von 10 380 000 Mark zum Bau der
Bahn von Marienburg über Marien-
werder und Graudenz nach Thorn nebst
Abzweigung nach CCim. 300 000000
3) von 706u000 Mark zum Bau der Bahn
von Schneidemühl nach Deutsch-Crone 66 5767“
Summe . 616 576/75 Mark,
he) von den durch das Gesetz vom 25. Februar 1881 (Gesetz Samml.
S. 32) bewilligten Krediten, und zwar:
1) von 6549 000 Mark zum Bau der Bahn von Konitz nach
Laskomis .. 800 000%% Mark,
2) von 1 700 000 Mark zum Bau der Bahn
von Stralsund nach Bergen mit Trajekt-
verbindung vom Stralsunder Hafen nach
der Insel RKügen 31 1077
Summe e 831 107)4 Mark,
f) von den durch das Gesetz vom 15. Mai 1882 (Gesetz-Samml.
S. 280) bewilligten Krediten, und zwar:
1) von 2000 000 Mark zur Anlage des zweiten Geleises
und zu den dadurch bedingten Ergänzungen und Geleis-
veränderungen auf den Bahnhöfen der Strecke Göttingen—
Sontra ... . . .. ... . . . . . . . . . . . .. 245 894,11 Mark,
2) von 900 000 Mark zue de desgleichen auf
der Strecke Wetzlar-Löhnberg 2531#/2
3) von 1 350 000 Mark zu desgleichen auf
der Strecke Braubach—St. Goarshausen.
und Lorch-Rüdeshen 853%
4) von 11.000 000 Mark zur Vermehrung
der Betriebsmitel . . .. 1343,26
Summe t. . .. 250622,68 Mark,
r. ↄ1135)