Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1886. (77)

— 207 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 29— 
  
Inhalt: 
Gesetz, betresfsend den Bau neuer Schifffahrkslanäle und die Verbesserung vorhandener Schifffahrts- 
straßen, S. 207. — Geseb, betressend die Gewährung eines besonderen Beilrages von 50000000 Mark 
im Voraus zu den Kosten der Herstellung des Nordostseekanals, S. 200. — Bekanntmachung der 
nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch die Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen 
Erlasse, Urkunden 2c., S. 210. 
  
(Nr. 9152.) Gesetz, betreffend den Bau neuer Schifffahrtskanäle und die Verbesserung vor- 
handener Schifffahrtsstraßen. Vom 9. Juli 1886. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, 
was folgt: 
K. 1. 
Die Staatsregierung wird ermächtigt: 
1) 
S 
zur Ausführung eines Schifffahrtskanals, welcher bestimmt ist, den 
Rhein mit der Ems und in einer den Interessen der mittleren und 
unteren Weser und Elbe entsprechenden Weise mit diesen Strömen zu 
verbinden, und zwar zunächst für den Bau der Kanalstrecke von Dort- 
mund beziehungsweise Herne über Henrichenburg, Münster, Bevergern 
und Papenburg nach der unteren Ems, einschließlich der Anlage eines 
Seitenkanals aus der Ems von Oldersum nach dem Emdener Binnen- 
hafen nebst entsprechender Erweiterung des letzteren, 
zur Herstellung einer leistungsfähigen Wgserstraße zwischen Oberschlesien 
und Berlin — nämlich: 
a) zur Verbesserung der Schifffahrtsvorbindung von der mittleren 
Oder nach der Oberspree bei Berlin, 
b) zur Verbesserung der Schifffahrt auf der Oder von Breslau 
bis Kosel, 
und zwar zunächst zur Verbesserung der Schifffahrtsverbindung von der 
mittleren Oder wuaah der Oberspree durch den unter theilweiser Benutzung 
des Friedrich-Wilhelm-Kanals zu bewlrkenden Neubau eines Kanals 
von Fürstenberg nach dem Kersdorfer See, durch die Regulirung der 
Ges. Samml. 1886. (Nr. 9152.) 
Ausgegeben zu Berlin den 6. August 1886.
	        
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