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Spree von da bis unterhalb Fürstenwalde und durch den Neubau
eines daselbst beginnenden Kanals bis zum Seddinsee,
nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festzustellenden
Projekte
zu l. . . .. . . .. . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 58 400 000 Mark,
zu . .. .. .. . . 12 600 000
im Ganzen die Summe von .. . 71.000 000 Mark
zu verwenden.
S. 2.
Mit der Erbauung des im F. 1 zu Nr. 1 gedachten Schifffahrtskanals ist
erst vorzugehen, wenn der gesammte zum Bau, einschließlich aller Nebenanlagen,
nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festzustellenden
Projekte erforderliche Grund und Boden der Staatsregierung aus Interessentenkreisen
unentgeltlich und lastenfrei zum Eigenthum überwiesen, oder die Erstattung der
sämmtlichen, staatsseitig für dessen Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung
oder der Enteignung aufzuwendenden Kosten, einschließlich aller Nebenentschädigungen
für Wirthschaftserschwernisse und sonstige Nachtheile, in rechtsgültiger Form über-
nommen und sichergestellt ist. 63
Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Deckung der im F. 1 erwähnten
Kosten im Wege der Aunleihe eine entsprechende Anzahl von Staatsschuldverschrei-
bungen auszugeben.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße,
zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchem Kurse die Schuld-
verschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister.
Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe, wegen
Annahme derselben als pupillen= und depositalmäßige Sicherheit und wegen Ver-
jährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz-
Samml. S. 1197) zur Anwendung.
S. 4.
Die Ausführung dieses Gesetzes wird, soweit solche nach den Bestimmungen
des F. 3 nicht durch den Finanzminister erfolgt, dem Minister der öffentlichen
Arbeiten übertragen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 9. Juli 1886.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck. v. Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg.
v. Boetticher. v. Goßler. v. Scholz.