Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

Derisqes  Rei.  (Januar  16.)  39

Geräte  +  14,9  Mill.,  planmäßige  Ausgabe  96,5  Mill.,  für  Löhne  +  26,8
Mill.,  bei  einer  Ausgabe  von  191  Mill.;  bei  der  Eisenbahnverwaltung
+  203,1  Mill.,  planmäßige  Gesamtausgabe  2014,6  Mill.,  darunter  für  Besoldung
  #  17,1  Mill.  bei  einer  Ausgabe  von  387,5  Mill.,  für  Löhne  +  29,9
Mill.  bei  einer  Ausgabe  von  297,6  Mill.,  für  sonstige  persönliche  Ausgaben
+  10,8  Mill.  bei  einer  Ausgabe  von  134  Mill.,  für  Geräte  und  Betriebsstoffe
  #  66,5  Mill.  bei  einer  Ausgabe  von  306,8  Mill.,  für  Unterhaltung  usw.
der  baulichen  Anlagen  +  11,6  Mill.  bei  322,6  Mill.  Ausgabe,  für  Unterbaltung
  usw.  der  Fahrzeuge  +  34,1  Mill.  bei  326,7  Mill.  Ausgabe,  für
Verzinsung  der  Eisenbahnschuld  +  34  Mill.  bei  381  Mill.  Ausgabe;  bei
der  Staatsschuldenverwaltung  für  die  Verzinsung  der  Anleihen
+  22.1  Mill.  bei  443,1  Mill.  Ausgabe,  für  die  Verzinsung  der  zur  vorübergehenden
  Verstärkung  der  Betriebsmittel  der  Generalstaatskasse  auszugebenden
  Schatzanweisungen  K+  22,5  Mill.  bei  57  Mill.  Ausgabe.

Unter  den  Einnahmeverminderungen  sind  besonders  zu  nennen:
bei  der  Verwaltung  der  Zölle  und  indirekten  Steuern  aus  der  Stempelsteuer
  (nach  dem  Ergebnis  der  beiden  Vorjahre  unter  Berücksichtigung  der
Kriegsverhältnisse)  —  26  Mill.  bei  einer  planmäßigen  Einnahme  von  30  Mill.;
bei  der  Eisenbahnverwaltung  aus  dem  Personen=  und  Gepäckverkehr  —  52
Mill.,  planmäßige  Einnahme  678,3  Mill.;  bei  der  Justizverwaltung  aus
Kosten  und  Geldstrafen  —  35  Mill.  bei  einer  Einnahme  von  90  Mill.  Die
Ausgabeverminderungen,  die  bei  allen  Verwaltungen  eingetreten  sind,  belaufen
  sich  im  einzelnen  auf  kleinere  Beträge.

Einnahmen  und  Ausgaben  halten  mit  5160,8  Mill.,  d.  i.
350,3  Mill.  mehr  gegen  den  Plan  des  laufenden  Jahres,  ohne  Anleihe
das  Gleichgewicht.  Im  Ordinarium  betragen  die  Einnahmen  5154,1
Mill.,  die  Ausgaben  4954,5  Mill.,  so  daß  sich  ein  Ueberschuß  von  199,6  Mill.
ergibt.  Im  Extraordinarium  betragen  die  Einnahmen  6,6  Mill.,  die  Ausgaben
  205  Mill.,  so  daß  von  dem  Ueberschuß  des  Ordinariums  als  Zuschuß
im  Extraordinarium  198,4  Mill.  erforderlich  sind.  Der  Rest  von  1,2  Mill.
geht  als  Rücklage  in  den  Ausgleichsfonds.

Die  Endsumme  des  Staatshaushalts,  die  unter  Berücksichtigung
aller  durchlaufenden  und  einander  aufhebenden  Posten  5154,1  Mill.  beträgt,
  ermäßigt  sich  im  Nettovoranschlag,  die  nur  die  überschießenden
Einnahmen  und  Ausgaben  berücksichtigt,  auf  910,7  Mill.,  das  Mehr  der
Schlußsumme  gegen  1916  von  350,3  auf  45,5  Mill.,  während  andererseits
der  Schatzanweisungskredit  gegen  1916  um  2  Milliarden  gestiegen  ist  und
für  1917  5  Milliarden  beträgt.  Im  Nettovoranschlag  setzt  sich  die  Einnahme
  von  910,7  Mill.  zusammen  aus:  Einkommen=  und  Ergänzungssteuern
  457,1  Mill.  (+  56,8  gegen  1916);  Zölle  und  indirekte  Steuern  37,4
Mill.  (—  21,9  Mill.  gegen  1916);  Domänen  19,8  Mill.  (+  0,3  Mill.),
Forsten  88,9  Mill.  (+  0,1  Mill.);  Lotterie  12,7  Mill.  (—  0,2  Mill.);  Seehandlung
  4,5  Mill.  (wie  1916);  Münze  0,2  Mill.  (wie  1916);  Berg-  und
Hüttenverwaltung  22,3  Mill.  (+  1,4);  Eisenbahnen  275,5  Mill.  (+  9  Mill.
gegen  1916).  Die  hauptsächlichen  Ausgaben  sind:  Zuschuß  zur  Rente  des
Kronfideikommißfonds  10  Mill.  (wie  1916);  öffentliche  Schuld  130,6  Mill.
(+  11  Mill.);  Allgemeine  Finanzverwaltung  67,3  Mill.  (—  1,1);  Finanzministerium
  108.5  Mill.  (+  5,4);  Justizverwaltung  117,5  Mill.  (—  34,3  Mill.);
Innere  Verwaltung  101,8  Mill.  (+  0,6);  Landwirtschaftliche  Verwaltung
37  Mill.  (+  0,2);  Unterrichtsverwaltung  274,6  Mill.  (—  2,7  Mill.).  Der  Rest
verteilt  sich  auf  die  übrigen  Staatsverwaltungen.

Dem  Hause  geht  der  im  Jahre  1914  nicht  erledigte  Gesetzentwurf
über  Familienfideikommisse,  Stammgüter  und  Familienstiftungen
wieder  zu.  Der  Entwurf  unterscheidet  sich  von  seinem  Vorgänger  nament-