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Zur Beglaubigung dessen haben die Bevollmächtigten denselben unterzeichnet
und besiegelt.
So geschehen zu Berlin, den 25. Oktober 1886.
Dr. Micke. A. Oelze.
(L. S.) (L. S.)
Der vorstehende Staatsvertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung
der Ratifikations-Urkunden hat stattgefunden.
Schlußprotokoll
zum
Staatsvertrage zwischen Preußen und Anhalt vom 25. Oktober 1886
wegen Herstellung einer Eisenbahn von Cöthen nach Aken.
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum
Abschlusse und zur Vollziehung des wegen Herstellung einer Eisenbahn von Cöthen
nach Aken vereinbarten Staatsvertrages zu schreiten.
Hierbei sind in das gegenwärtige Schlußprotokoll nachstehende mit den
Vereinbarungen des Vertrages selbst gleich verbindliche Erklärungen aufgenommen
worden:
Zu Artikel V.
Sollte die Königlich Preußische Regierung Sich demnächst zu einer Er-
weiterung der ursprünglichen Bahnanlagen durch Herstellung von Anschlußgeleisen,
Stationen und Haltestellen oder zu ähnlichen Einrichtungen entschließen, so wird
die Herzoglich Anhaltische Regierung zwecks Erwerbung des zur Ausführung dieser
Anlagen erforderlichen Grund und Bodens, auf welche sich die Verpflichtung im
Artikel IV unter Nr. 1 des Vertrages nicht bezieht, für Ihr Gebiet das Ex-
propriationsrecht ertheilen, insoweit dasselbe nicht bereits nach den gesetzlichen Be-
stimmungen von selbst Anwendung findet, und für die Ermittelung und Fest-
stellung der Entschädigungen keine ungünstigeren Bestimmungen in Anwendung
bringen lassen, als diejenigen, welche bei den Erpropriationen zu Eisenbahnanlagen
in dem Anhaltischen Gebiete zur Zeit Geltung haben. Für die Verhandlungen,
welche zur Uebertragung des Eigenthums auf den Preußischen Staat in den be-