Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1887. (78)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 4. — 
  
Juhalt: Verordnung, betreffend die Vereidigung der katholischen Bischöfe (Erzbischöse, Fürstbischöfe) in der 
Preußischen Monarchie, S. 11. — Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch 
die Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden k., S. 18. 
  
(r. 9176.) Verordnung, betreffend die Vereidigung der katholischen Bischöfe (Erxzbischöfe, 
Fürstbischöfe) in der Preußischen Monarchie. Vom 13. Februar 1887. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ꝛ. 
vereidnen, unter Aufhebung der Verordnung vom 6. Dezember 1873 (Gesetz- 
Samml. S. 479), was folgt: 
Einziger Paragraph. 
Eib dee katholischen Bischöfe (Erzbischöfe, Fürstbischöfe) haben Uns folgenden 
id zu leisten: 
ch N. N., erwählter und bestätigter Bischof (Erzbischof) von N., 
schwöre einen Eid zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden auf das 
heilige Evangelium, daß, nachdem ich auf den bischöflichen Stuhl von 
N. erhoben worden bin, ich Seiner Königlichen Majestät von Preußen 
(N.) und Allerhöchstdessen rechtmäßigem Nachfolger in der Regierung 
als meinem Allergnädigsten Könige und Landesherrn unterthänig, treu, 
gehorsam und ergeben sein, Allerhöchstdero Bestes nach meinem Vermögen 
befördern, Schaden und Nachtheil aber verhüten und besonders dahin 
streben will, daß in den Gemüthern der meiner bischöflichen Leitung 
anvertrauten Geistlichen und Gemeinden die Gesinnungen der Ehrfurcht 
und Treue gegen den König, die Liebe zum Vaterlande, der Gehorsam 
gegen die Gesetze und alle jene Tugenden, die in dem Christen den 
guten Unterthan bezeichnen, mit Sorgfalt gepflegt werden, und daß 
ich nicht dulden will, daß von der mir untergebenen Geistlichkeit in 
entgegengesetztem Sinne gelehrt und gehandelt werde. Insbesondere 
gelobe ich, daß ich keine Gemeinschaft oder Verbindung sei es innerhalb 
Ges. Samml. 1887. (Nr. 9176.) 
Ausgegeben zu Berlin den 24. Februar 1887.
	        
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