Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1887. (78)

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Artikel 17. 
Der gegenwärtige Vertrag soll beiderseits zur landesherrlichen Genehmigung 
vorgelegt und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden zu Berlin bald— 
thunlichst vorgenommen werden. 
Dessen zur Urkunde haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den Vertrag 
in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unter Beidrückung ihrer Siegel unterzeichnet. 
So geschehen zu Berlin, den 15. Juni 1887. 
(L. S.) Gustav Schmidt. (L. S.) Carl von Schmid. 
(L. S.) Dr. Paul Micke. 
Der vorstehende Staatsvertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung 
der Ratifikations-Urkunden hat stattgefunden. 
Bekanntmachung. 
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz-Samml. S. 357) 
sind bekannt gemacht: 
1) das unterm 18. Mai 1887 Allerhöchst vollzogene Statut der Meliorations- 
genossenschaft für Regulirung des Motzbaches und seiner Nebenfließe zu 
Schlawe durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Cöslin Nr. 27 
S. 167, ausgegeben den 7. Juli 1887; 
2) das unterm 18. Mai 1887 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent- 
wässerungsgenssenschaft der Wipperniederung zu Schlawe durch das Amts- 
blatt der Königl. Regierung zu Cöslin Nr. 27 S. 171, ausgegeben den 
7. Juli 1887; 
3) die Allerhöchste Konzessions-Urkunde vom 22. Juni 1887 für die Werra- 
Eisenbahngesellschaft, betreffend den Bau und Betrieb der auf das Preußische 
Staatsgebiet entfallenden Strecke einer Eisenbahn von Themar nach 
Schleusingen, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Erfurt 
Nr. 35 S. 195, ausgegeben den 27. August 1887;
	        
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