Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1888. (79)

— 125 — 
städtischen, der Fürstlich Reuß-Plauischen Regierung älterer Linie und der 
Fürstlich Reuß-Plauischen Regierung jüngerer Linie je eine Ausfertigung des 
Vertrages und des Schlußprotokolles entgegengenommen. 
So geschehen zu Berlin, den 30. November 1887. 
Dr. Micke. Dr. Slevogt. Hauthal. v. Geldern-Crispendorf. 
Engelhardt. 
Der vorstehende Staatsvertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung 
der Ratifikations-Urkunden hat stattgefunden. 
  
(Nr. 9283.) Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachsen-Meiningen, Schwarzburg= Sonders- 
hausen und Schwarzburg. Rudolstadt, wegen Herstellung einer Eisenbahn 
von Arnstadt nach Saalfeld. Vom 6. Januar 1888. 
S. # Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, Seine Hoheit der 
Herzog von Sachsen-Meiningen, Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg- 
Sondershausen und Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt 
haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Herstellung einer Eisenbahn von 
Arnstadt nach Saalfeld zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Regierungsrath Dr. Paul Micke; 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen: 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Dr. Friedrich Heim; 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Sondershausen: 
Höchstihren Regierungsrath Justus Budde; 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt: 
Höchstihren Regierungsrath Wilhelm Mohr, 
welche, unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation, nachstehenden 
Staatsvertrag abgeschlossen haben. 
Artikel l. 
Die Königlich Preußische Regierung beabsichtigt, eine Eisenbahn von Arn- 
stadt oder einem in der Nähe belegenen Punkte der Linie Neudietendorf—Ritschen- 
(Xr. 9282—9283, *
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.