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städtischen, der Fürstlich Reuß-Plauischen Regierung älterer Linie und der
Fürstlich Reuß-Plauischen Regierung jüngerer Linie je eine Ausfertigung des
Vertrages und des Schlußprotokolles entgegengenommen.
So geschehen zu Berlin, den 30. November 1887.
Dr. Micke. Dr. Slevogt. Hauthal. v. Geldern-Crispendorf.
Engelhardt.
Der vorstehende Staatsvertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung
der Ratifikations-Urkunden hat stattgefunden.
(Nr. 9283.) Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachsen-Meiningen, Schwarzburg= Sonders-
hausen und Schwarzburg. Rudolstadt, wegen Herstellung einer Eisenbahn
von Arnstadt nach Saalfeld. Vom 6. Januar 1888.
S. # Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, Seine Hoheit der
Herzog von Sachsen-Meiningen, Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-
Sondershausen und Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt
haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Herstellung einer Eisenbahn von
Arnstadt nach Saalfeld zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Regierungsrath Dr. Paul Micke;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen:
Höchstihren Geheimen Staatsrath Dr. Friedrich Heim;
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Sondershausen:
Höchstihren Regierungsrath Justus Budde;
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt:
Höchstihren Regierungsrath Wilhelm Mohr,
welche, unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation, nachstehenden
Staatsvertrag abgeschlossen haben.
Artikel l.
Die Königlich Preußische Regierung beabsichtigt, eine Eisenbahn von Arn-
stadt oder einem in der Nähe belegenen Punkte der Linie Neudietendorf—Ritschen-
(Xr. 9282—9283, *