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Wirthschaftserschwernisse und sonstige Nachtheile, in rechtsgültiger Form zu über-
nehmen und sicherzustellen.
Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unentgelt-
liche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung derjenigen Anlagen erforder-
lichen Terrains, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im öffentlichen
Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigenthums auf Grund landes-
gesetzlicher Bestimmungen obliegt oder auferlegt wird.
B. Die Mitbenutzung der Chausseen und öffentlichen Wege ist, soweit dies
die Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet, seitens der daran betheiligten Interessenten
unentgeltlich und ohne besondere Entschädigung für die Dauer des Bestehens und
Betriebes der Bahnen zu gestatten.
C. Für die unter Nr. I litt. a 6, 7, 11, 12, 13, 14 und 16 benannten
Bahnen muß außerdem von den Interessenten — für die Bahnen unter Nr. 11
bis 14 jedoch nur von den Interessenten der berührten fremden Staatsgebiete —
zu den Baukosten ein unverzinslicher, nicht rückzahlbarer Zuschuß geleistet werden,
und zwar zum Betrage:
a) bei Nr. 6 (Johannisthal-Niederschönweide— Spindlers-
feld)von......·...............·.......... 40 000 Mark,
b) bei Nr. 7 (Schönholz-Kremmen) vo ... 170000
Tc) bei Nr. 11 (Oberröblingen a. H.—Allstedt) vo 50 000
d) bei Nr. 12 (Reinsdorf— Frankenhausen) vo . .. 90000
e) bei Nr. 13 (Helmstedt --Oebisfelde) von .......... 150 000
s) bei Nr. 14 (Arolsen—Corbach) vo 80 000
8) bei Nr. 16 (Düren—Kreuzaup ovoo . .. 76000
2.
Die Staatsregierung wird ermächtigt:
I. zur Anlage des zweiten beziehungsweise dritten und vierten Ge-
leises auf den nachstehend bezeichneten Strecken und zu den dadurch
bedingten Ergänzungen und Geleisveränderungen auf den Bahn-
höfen:
1) Kempen—Ostrowo nebst Herstellung neuer Kreuzungs-
stationen auf den Strecken Kreuzburg — Kempen
und Ostrowo — Jarotschin die Summe von
1520 000 Mark,
2) Verliner Ringbahn zwischen
Bahnhof Wedding und Bahn-
hof Westend die Summe von. 3900000
zu übertragen. 5 420 000 Mark,
r. 9328.)