Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1889. (80)

— 161 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
Nr. 23— 
  
  
JInhalt: Staatsvertrag zwischen Preuhen und Schwarzburg. Rudolstadt wegen Herstellung elner Elsenbahn 
von Reinsdorf nach Frankenhausen, S. 161. — Bekanntmachung der nach dem Geseh vom 
10. April 1872 durch die Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden rc. 
S. 107. 
  
(Nr. 9355.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Schwarzburg. Rudolstadt wegen Herstellung 
einer Eisenbahn von Reinsdorf nach Frankenhausen. Vom 1. Dezember 1888. 
S#n Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen und Seine Durchlaucht 
der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt haben zum Zwecke einer Vereinbarung über 
die Herstellung einer Eisenbahn von Reinsdorf nach Frankenhausen zu Bevoll- 
mächtigten ernannt: 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Regierungsrath Dr. Paul Micke, 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt: 
Höchstihren Staatsrath Ferdinand Hauthal, 
welche, unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation, nachstehenden 
Staatsvertrag abgeschlossen haben. 
Artikel I. 
Die Königlich Preußische Regierung beabsichtigt, eine Eisenbahn von 
Reinsdorf oder einem in der Nähe belegenen Punkte der Linie Sangerhausen- 
Erfurt nach Frankenhausen für eigene Rechnung auszuführen, sobald sie die ge- 
setzliche Ermächtigung hierzu erhalten haben wird. 
Die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische Regierung gestattet der Königlich 
Preußischen Regierung den Bau und Betrieb dieser Bahn innerhalb ihres 
Staatsgebietes. 
Artikel II. 
Die Feststellung der gesammten Bauentwürfe für die den Gegenstand dieses 
Vertrages bildende Eisenbahn soll ebenso, wie die Prüfung der anzuwendenden 
Fahrzeuge, einschließlich der Dampfwagen, lediglich der Kongiuch Preußischen 
Regierung zustehen, welche indeß sowohl bezüglich der Führung der Bahn, wie 
Cel. Sauml. 1889. (r. 9355)) 33 
Ausgegeben zu Berlin den 3. September 1889.
	        
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