Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1889. (80)

in der Nähe des Hoheitsgrenzsteins Nr. 17 eine so große Wassermenge zugeführt, 
daß dadurch die Ufer des Baches in gefahrdrohender Weise ausgerissen sind. 
Dieser Umstand hat die Adjazenten, und zwar den Ackerwirth Schöttler zu 
Born, den Kolon Gütschlag zu Ruensiek und die Meierei zu Schwalenberg ver- 
anlaßt, die Brünne vom Grenzstein Nr. 17 an abwärts bis zu dem Punkte, wo 
sie in den Niesebach fällt, gerade zu legen. 
Sie haben versäumt, vor Ausführung der Arbeit die Genehmigung der 
betreffenden Behörden zur Aenderung der Hoheitsgrenze einzuholen, nunmehr aber 
gebeten, das neu hergestellte Brünnebett auch als Hoheitsgrenze festzustellen. 
Die zur Vorbereitung für die periodische Grenzrevision im Jahre 1880 
stattgehabten technischen Untersuchungen haben ergeben, daß die Geradlegung, wie 
sie ausgeführt ist, jedem der beiden Staaten gleich große Flächen nimmt, 
wie zulegt. 
Hiernach wird die seitherige Hoheitsgrenze zwischen dem am Ufer des Brünne- 
bachs stehenden Grenzstein Nr. 17 und dem nordwestlich von demselben belegenen 
Punkte, wo die Brünne in den Niesebach fällt, und durch die unregelmäßigen 
Windungen des Brünnebachs bezeichnet war, aufgegeben und durch das jetzige 
geradgelegte Brünnebett ersetzt. Die Mitte des Wasserlaufs bezeichnet die Grenze. 
Nach dieser Vereinbarung fallen künftig 
a) unter Preußische Hoheit vom bisher Lippischen Gebiete drei auf der an- 
liegenden Karte des Katasterkontroleurs Visarius vom 3./4. Novem- 
ber 1881 mit den Nummern 1, 2 und 5 bezeichnete Abschnitte, welche 
groß sind: 
Nr. 1. .... .. .. .. . . . .. — Ar 50 Quadratmeter, 
2 . . ... 5 50 " 
- 5 . . . .. 5.é 85 - 
  
zusammen. . .. 11 Ar 85 Quadratmeter; 
b) unter Lippische Hoheit vom biher Preußischen Gebiete vier auf der 
erwähnten Karte mit den Nummern 3, 4, 6 und 7 bezeichnete Ab- 
schnitte, welche groß sind: 
  
Nr. 3 . .. . . . . .. . . . . ... 4 Ar 75 Quadratmeter, 
4„3 1 25 "• 
6 . . . . . .. 4 60 " 
7„ 11— 
zusammen .. 11 Ar 85 Quadratmeter. 
S. 2. 
a. Bei Gelegenheit des Ausbaues der Hannover-Altenbekener Eisenbahn 
ist da, wo die Preußisch-Lippische Hoheitsgrenze wischen d dem Gebiete der Stadt 
Ges. Samml. 1889. (Nr. 9316.)
	        
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