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Mindener Eisenbahnunternehmen die Kon-
zession zum Bau und Betriebe verliehen ist
b) von den durch das Gesetz vom 28. März
1882 (Gesetz= Samml. S. 21) bewilligten
Krediten, und zwar:
1) von 262 500 000 Mark zum Umtausch
von 210 000 000 Mark Stammaktien
der Bergisch-Märkischen Eisenbahrgesel.
schaft in Staatsschuldverschreibungen.
2) von 32 411 300 Mark zur Deckung ber
erforderlichen Mittel für die Bauaus-
führung derjenigen Bahnstrecken, für
welche dem Bergisch-Märkischen, dem
Thüringischen, dem Berlin= Görlitzer,
dem Kottbus-Großenhainer und dem
Märkisch-Posener Eisenbahnunternehmen
die Konzession zum Bau und Betriebe
verliehen iit:: . .. ...
Summe b. ...
e) von dem durch das Gesetz vom 24. Januar
1884 (Gesetz= Samml. S. 11) bewilligten
Kredit von 42 232 900 Mark zur Ausgabe
von Staatsschuldverschreibungen an Stelle der
noch nicht begebenen Prioritäts-Obligationen
der Oberschlesischen, der Breslau-Schweidnitz-
Freiburger, der Rechte-Oder-Ufer- und der
Altona-Kieler Eisenbahh
d) von den durch das Gesetz vom 28. März
1887 (Gesetz Samml. S. 21) bewilligten
Krediten, und zwar:
1) von 3750 000 Mark zum Umtausch von
15750 000 Mark Stammaktien der
Berlin-Dresdener Eisenbahngesellschaft in
Staatsschuldverschreibungen der 3½ pro-
zentigen konsolidirten Anleie
2) von 9000.000 Mark zum Umtausch von
15750 000 Mark Stamm-Prioritäts-
aktien derselben Eisenbahngesellschaft in
dergleihe . .. ...
zu übertragen. ...
(r 3240)
1000 O00 % Mark,
10 40000%
350 000%%
360 400% Mark,
1000 Oo0,% Mark,
65 400%
47 100000
112 500% Mark,