Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1889. (80)

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Uebertrag.  .  .  .  1500  000,0  Mark,

3)  von  280  000  Mark  zur  Anlage  des

zweiten  Geleises  und  zu  den  dadurch

bedingten  Ergänzungen  und  Geleisveränderungen

  auf  den  Bahnhäöfen  der

Strecke  Westend-Grunewald  44  48  -
4)  von  240  000  Mark  zur  Herstellung  einer

zweiten  Verbindung  der  Löderburger

Zweigbahn  mit  der  Hauptbahn  Schönebeck-Güsten

  bei  Staßfutt  ..  26  577/083

Summe  e.  .  .  .  1571064,s2  Mark,

O  von  den  durch  das  Gesetz  vom  7.  Mai  1885
(Gesetz  Samml.  S.  119)  bewilligten  Krediten,
und  zwar:
1)  von  1180000  Mark  zur  Anlage  des
zweiten  Geleises  und  zu  den  dadurch
bedingten  Ergänzungen  und  Geleisveränderungen
  auf  den  Bahnhöfen  der
Strecke  Eichenberg—Leinefelde  242  897),88  Mark,
2)  von  340  000  Mark  zu  desgl.  auf  der
Strecke  Homburg  v.  d.  H.-Oberursel.  62  4041%
Summe  f..  305  30  2/2  Mark,
Dazu  -  e.  .  ..  1571064  22
d

-  ...  1401994,08
C.  .  .  .  847398,88  -
—  b.  .  ..  1740000,00  -
a.  .  ..  509387,02

Summe  A.  6  375  1468  Mark.

B.  Zum  Erwerb  von  Privateisenbahnen  für  den  Staat
und  für  die  Baubedürfnisse  dieser  Eisenbahnunternehmungen:


a)  von  dem  durch  das  Gesetz  vom  20.  Dezember
1879  (Gesetz  Samml.  S.  635)  bewilligten
Kredit  von  55258  800  Mark  zur  Deckung  der
erforderlichen  Mittel  für  die  Bauausführung
derjenigen  Bahnstrecken,  für  welche  dem  Berlin-Stettiner,
  dem  Magdeburg-Halberstädter,
dem  Hannover-Altenbekener  und  dem  Cöln-