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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 22.—
Inhalt: Allerhöchster Erlaß vom 14. Mai 1890, betreffend den Bau und Betrieb der in dem Gesetz vom
10. Mai 1890 vergesehenen neucn Eisenbahnlinien, S. 127. — Bekanntmachung der nach dem
Gesetz vom 10. April 1872 durch die Regierungs-Amtsblälter publizirten landesherrlichen Erlasse,
Urkunden 2c., S. 190.
Nr. 9390.) Allerhöchster Erlaß vom 14. Mai 1890, betreffend den Bau und Betrieb der
in dem Gesetz vom 10. Mai 1890 vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien.
A## Ihren Bericht vom 12. Mai d. J. bestimme Ich, daß bei demnächstiger
Ausführung der in dem Gesetze vom 10. Mai d. J., betreffend die Erweiterung
und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes, im §. 1 unter Nr. I Lit. a vorgesehenen
Eisenbahnlinien und der im §F. 1 unter Nr. III 1 bis 3 und 9 vorgesehenen
Bahnverbindungen die Leitung des Baues und demnächst auch des Betriebes
den in der beiliegenden Uebersicht in Spalte 4 aufgeführten Königlichen
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Eisenbahndirektionen übertragen wird.
Zugleich bestimme Ich, daß das Recht zur Enteignung und dauernden
Veschränkung derjenigen Grundstücke, welche zur Bauausführung nach den von
Ihnen festzustellenden Plänen nothwendig sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen
Anwendung finden soll:
1) für die in der beiliegenden Uebersicht unter A lfd. Nr. 1 bis 23 und
25 bis 30 bezeichneten Eisenbahnlinien — bezüglich der unter A lfd.
Nr. 1, 19, 22) 23 und 27 bis 30 aufgeführten Linien von Hagenow
nach Oldesloe mit Abzweigung nach Mölln, von Zeitz nach Camburg,
von Herbsleben nach Tennstädt, von Langensalza nach Gräfentonna,
von Döllstädt nach Walschleben, von Geestemünde nach Cuxhaven mit
Abzweigung nach Bederkesa, von Detmold nach Sandebeck, von Lage
nach Hameln und von Ilsenburg nach Harzburg für die im diesseitigen
Staatsgebiet belegenen Theile derselben — sowie
2) auch für diejenigen im §. 1 unter Nr. II und unter Nr. III 1 bis 6,
9 und 11 des oben erwähnten Gesetzes vom 10. Mai d. J. innerhalb
diesseitigen Staatsgebietes vorgesehenen Bauausführungen, für welche
Ces. Samml. 1890. (Nr. 9390) 31
Ausgegeben zu Verlin den 29. Nai 1890.