Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

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Gegen die Etatsvorlage für 1. April 1890/91 
  
  
  
  
  
Der Uebertragbarkeitsvermerk zu 
diesem Titel erhält folgenden Wortlaut: 
„(Dieser Fonds überträgt sich 
mit dem gleichen Fonds unter 
Kapitel 64 Titel 10 des Etats der 
Bauwverwaltung.)“ 
Der unter der Summe des 
Kapitels 32 befindliche Vermerk erhält 
folgenden Wortlaut: 
„(Zu Titel 8, 13 und 15. Die 
persönlichen und sächlichen Ausgaben 
für das Centralbureau und für die 
Geheime Kanzlei, sowie die Aus- 
gaben für sonstige gemeinschaftliche 
Bedürfnisse der Bau= und der 
Eisenbahnverwaltung werden an- 
theilig von der ersteren über- 
nommen.) “ 
  
Darunter 
—. Ausgabe. Lugang künftig Abgang 
E wegfallend 
Mark Mark Mark 
Noch: Dauernde Ausgaben. 
der vorstehend unter Titel 3 sowie 
der unter Kapitel 64 Titel 4 des 
Etats der Bauverwaltung aufge- 
führten Kanzleisekretäre.)“ 
Andere persönliche Ausgaben. 
11./Außerordentliche Remunerationen 2c. 
  
 
	        
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