Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 2.— 
(Nr. 9365.) Allerhöchster Erlaß vom 8. Jannar 1890, betreffend die Landestrauer um Ihre 
Hochselige Majestät die Kaiserin und Königin Augusta. 
J bestimme hierdurch, daß die Landestrauer um Ihre Hochselige Majestät 
die Kaiserin und Königin Augusta auf sechs Wochen eintritt. Oeffentliche Musiken, 
Lustbarkeiten und Schauspielvorstellungen sind bis zum Tage der Beisetzungsfeier 
einschließlich verboten. Die Landestrauer beginnt mit dem heutigen Tage. 
Das Staatsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 8. Januar 1890. 
Wilhelm. 
Für den Präsidenten des Staatsministeriums: 
v. Maybach. 
An das Staatsministerium. 
  
Redigirt im Bureau des Staatsministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Neichsdruckerei. 
Ces. Sammi. 1890. (Nr. 9365.) 2 
Ausgegeben zu Berlin den 8. Januar 1890.
	        
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