Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

—  6  —
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  München-Gladbach  gehörige  Gemeinde
Pesch,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Langenberg  gehörigen  Gemeinden
Hasselbeck  und  Oefte,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Lennep  gehörigen  Gemeinden  Lennep-Stadt
  und  Lennep-Außenbürgerschaft,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Baumholder  gehörige  Gemeinde
Aulenbach

am  1.  Februar  1890  beginnen  soll.
Berlin,  den  8.  Januar  1890.

Der  Justizminister.
v.  Schelling.

 

Bekanntmachung.

Nach  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  April  1872  (Gesetz  Samml.  S.  357)
sind  bekannt  gemacht:

1)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  17.  Oktober  1889,  betreffend  die  Herabsetzung
des  Zinsfußes  der  von  der  Genossenschaft  für  die  Melioration  der  Erft-Niederung
  zu  Bedburg  auf  Grund  des  Allerhöchsten  Privilegiums  vom
8.  April  1885  aufgenommenen  Anleihe  von  4  auf  3½  Prozent,  durch
das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Cöln  Nr.  48  S.  291,  ausgegeben
den  27.  November  1889)

2)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  13.  November  1889),  betreffend  die  Vermehrung
  des  Grundkapitals  der  Dortmund-Gronau-Enscheder  Eisenbahngesellschaft
  auf  21  600  000  Mark  durch  Ausgabe  weiterer  Stammprioritäts=Aktien
  im  Betrage  von  1  500  000  Mark,  durch  das  Amtsblatt  der
Königl.  Regierung  zu  Münster  Nr.  51  S.  265,  ausgegeben  den  21.  Dezember
  1889;)

3)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  13.  November  1889,  betreffend  die  Herabsetzung
  des  Zinsfußes  der  von  dem  Kreise  Stallupönen  auf  Grund  des
Allerhöchsten  Privilegiums  vom  4.  Oktober  1888  aufgenommenen  Anleihe
von  4  auf  3½⅛  Prozent,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu
Gumbinnen  Nr.  52  S.  389,  ausgegeben  den  28.  Dezember  1889;

4)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  13.  November  1889,  betreffend  die  dem  Kreise
Darkehmen  ertheilte  Genehmigung  zur  Erhöhung  des  Tilgungsfonds  der