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19.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Donnerstag, den 30. September 1897.
Inhalt:
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der Buchdruckereien und
christgießereien. Vom 7. September 1897. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend
eine Aenderung in der Person des Württembergischen Hauptagenten der Transportversicherungsgesellschaft
„Neuer Schweizerischer Lloynd“ in Winterkhur. Vom 13. September 1897. — Verfügung der Ministerien des
Innern und der Finanzen, betreffend die Vornahme einer Viehzählung in Württemberg am 1. Dezember 1897.
Vom 17. September 1897.
Verfügung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Einrichtung und den Betrieb der guchdruckereien und Schriftgießereien.
Vom 7. September 1897.
Zum Vollzug der vom Bundesrath über die Einrichtung und den Betrieb der
Buchdruckereien und Schriftgießereien erlassenen Vorschriften (Bekanntmachung des
Reichskanzlers vom 31. Juli d. J., Reichsgesetzblatt S. 614) wird bestimmt, daß die
Wahrnehmung der in Ziffer I Nr. 1 und 2 und Ziffer III dieser Bekanntmachung der
höheren Verwaltungsbehörde ibertragenen Befugnisse den Kreisregierungen
zukommt.
Stuttgart, den 7. September 1897.
Pischek.