Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1891. (82)

—  666  —

Diese  Verabredung  soll  den  Aktionairen  der  Magdeburg-Halberstädter
Eisenbahngesellschaft  zur  Genehmigung  in  der  bevorsichenden  Generalversammlung
  vorgelegt  werden.

Zugleich  verabredete  man  in  Beziehung  auf  die  Schuldentilgung,  daß  die
Magdeburg-Halberstädter  Eisenbahngesellschaft  es  in  das  Ermessen  jedes  Prioritaͤtsglaͤubigers
  der  Magdeburg-Wittenbergeschen  Eisenbahngesellschaft  stellen
soll,  ob  er  baare  Rückzahlung  des  eingezahlten  Kapitals  nehmen,  oder  die
Magdeburg-Halberstädter  Eisenbahngesellschaft  statt  der  Magdeburg-Wittenbergeschen
  als  Schuldnerin  annehmen  will,  welches  letztere  durch  eine  entsprechende
  Abstempelung  auf  der  betreffenden  Eisenbahn-Obligation  vermerkt
werden  soll.

Magdeburg,  den  11.  März  1863.

Das  Direktorium  der  Magde=  Das  Direktorium  der  Magdeburg-Wittenbergeschen

  Eisen=  burg-Halberstädter  Eisenbahnbahngesellschaft.
  gesellschaft.

Mettke.  Harte.  C.  Maquet.  Behrens.  Aue.  Funk.

—  —

Talon

zu  der
Aktie  der  Magdeburg-Wittenbergeschen  Eisenbahngesellschaft
——n————

Inhaber  empfängt  gegen  diesen  Talon  vom  1.  Juli  1868.  ab  in  Magdeburg
  bei  unserer  Gesellschaftskasse  die  erste  Serie  der  Zinskupons  für  die  Jahre
1869.  bis  incl.  1878.

Magdeburg,  den  .  .ten  .  .  .  ..  18.

Das  Direktorium
(Trockener  Stempel)  der  Magdeburg-Halberstädter  Eisenbahn-Conir.

  sol.  .....  gesellschaft.
(Unterschrift.)  (Unterschrift  in  lacsimile.)
Vorsitzender.

Ser.  I.