Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1892. (83)

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Mr. 9540.) Gesetz, betreffend die Erweiterung, Vervollständigung und bessere Ausruͤstung 
des Staatseisenbahnnetzes. 
Vom 6. Juni 1892. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ec. 
verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, 
was folgt 
o 
§.1. 
Die Staatsregierung wird ermächtigt: 
J. zur Herstellung von Eisenbahnen und der durch dieselbe bedingten 
Vermehrung des Fuhrparks der Staatsbahnen, und zwar: 
a) zum Bau einer Eisenbahn: 
1) von Gramenz nach Bublitz die Summe von 
2) von Schivelbein nach Polzin die Summe von 
3) von Stettin nach Jasenitz die Summe von 
4) von Geestemünde nach Stade die Summe von . 
5) von Paderborn nach Büren die Summe von 
6) von Bierfeld nach Türkismühle die Summe von 
1990 000 Mark, 
b) zur Beschaffung von Betriebsmitteln: 
die Summe von . . .. . . . . ... 
2 450 000 
5300 000 
6 569000 
3290000 
3000000 
............... 3690000- 
zusammen....26289000Mark, 
II. zur Anlage des zweiten beziehungsweise dritten 
und vierten Gleises auf den nachstehend bezeich- 
neten Strecken und zu den dadurch bedingten 
Ergänzungen und Gleisveränderungen auf den 
Bah 
1 
t#„ 
5) 
3 
4 
) 
(Dr. 1540.) 
nhöfen: 
Thorn (Katharinenflur) —Korschen die Summe von 
Trier l. U.—Landesgrenze bei 
Sierck die Summe von. . . . . . 
Chorzow-Georggrube die 
Summe . 
Cosel-Kandrzin—Nendza die 
Summe von . . . . . . . .. .. . .. 
(Grund- 
erwerb) die Summe von . 
Breslau — Königszelt 
4816 320 Martk, 
1275 600 
1050000 
1270 000 
400 000 - 
  
Seite . ... 
8 811920 Mark, 26 289 000 Mark,
	        
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