Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1892. (83)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
NJNr. 1. 
  
Inhalt: Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Königlich Sächsischen Regierung wegen 
der Ausschulung der im Kreise Merseburg gelegenen Landgemeinde Döhlen und des Gutsbezirles gleichen 
Ramens aus der Königlich Sächsischen Schulgemeinde Quesit, S. 1. — Bekanntmachung der 
Ministerial- Erklärung vom 8. Oktober 1891, betreffend den Staatsvertrag zwischen der Käuiglich 
Preußischen und der Königlich Sächsischen Regierung wegen der Ausschulung der im Kreise Merseburg 
gelegenen Landgemeinde Döblen und des Gutsbezirkes gleichen Namens aus der Königlich Sächsischen 
Gemeinde Quesitz, S. 3. — Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch die 
Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 4. 
  
(r. 9499.) Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Königlich Sächsischen 
Regierung wegen der Ausschulung der im Kreise Merseburg gelegenen Land- 
gemeinde Döhlen und des Gutsbezirkes gleichen Namens aus der Königlich 
Saächsischen Schulgemeinde Ouesitz. Vom 31. März 1891. 
3 Ausführung der in Anregung gebrachten Ausbezirkung der im Königreich 
reußen gelegenen Landgemeinde Döhlen, sowie des gleichnamigen einen selbst- 
ständigen Gutsbezirk bildenden Rittergutes, aus dem Königlich Sächsischen Schul- 
bezirk Quesitz ist durch die von den beiderseitigen Hohen Staatsregierungen hierzu 
beauftragten Kommissarien, und zwar: 
Königlich Preußischerseits: 
von dem Regierungs-Assessor bei der Königlichen Regierung zu Merse- 
burg Friedrich Kurt von Rohrscheidt « 
und Königlich Sächsischerseits: 
von dem Regierungsrath bei der Königlich Sächsischen Amtshaupt- 
mannschaft Leipzig Hugo von Loeben 
auf Grund der von der Königlich Sächsischen Bezirksschulinspektion Leipzig II und 
der Königlich Preußischen Regierung zu Merseburg unterm 5. Märtz beziehungs- 
weise 6. Oktober 1890 mit dem Besitzer des Rittergutes Döhlen und den Ver- 
tretern der dasigen Gemeinde einerseits und dem Schulvorstande und Gemeinde- 
rathe zu Quesitz andererseits gepflogenen Verhandlungen, sowie der von dem 
Cesehz- Samml. 1892. (Nr. 9499.) 1 
Ausgegeben zu Berlin den 16. Januar 1892.
	        
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