Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NJNr. 1.
Inhalt: Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Königlich Sächsischen Regierung wegen
der Ausschulung der im Kreise Merseburg gelegenen Landgemeinde Döhlen und des Gutsbezirles gleichen
Ramens aus der Königlich Sächsischen Schulgemeinde Quesit, S. 1. — Bekanntmachung der
Ministerial- Erklärung vom 8. Oktober 1891, betreffend den Staatsvertrag zwischen der Käuiglich
Preußischen und der Königlich Sächsischen Regierung wegen der Ausschulung der im Kreise Merseburg
gelegenen Landgemeinde Döblen und des Gutsbezirkes gleichen Namens aus der Königlich Sächsischen
Gemeinde Quesitz, S. 3. — Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch die
Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 4.
(r. 9499.) Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Königlich Sächsischen
Regierung wegen der Ausschulung der im Kreise Merseburg gelegenen Land-
gemeinde Döhlen und des Gutsbezirkes gleichen Namens aus der Königlich
Saächsischen Schulgemeinde Ouesitz. Vom 31. März 1891.
3 Ausführung der in Anregung gebrachten Ausbezirkung der im Königreich
reußen gelegenen Landgemeinde Döhlen, sowie des gleichnamigen einen selbst-
ständigen Gutsbezirk bildenden Rittergutes, aus dem Königlich Sächsischen Schul-
bezirk Quesitz ist durch die von den beiderseitigen Hohen Staatsregierungen hierzu
beauftragten Kommissarien, und zwar:
Königlich Preußischerseits:
von dem Regierungs-Assessor bei der Königlichen Regierung zu Merse-
burg Friedrich Kurt von Rohrscheidt «
und Königlich Sächsischerseits:
von dem Regierungsrath bei der Königlich Sächsischen Amtshaupt-
mannschaft Leipzig Hugo von Loeben
auf Grund der von der Königlich Sächsischen Bezirksschulinspektion Leipzig II und
der Königlich Preußischen Regierung zu Merseburg unterm 5. Märtz beziehungs-
weise 6. Oktober 1890 mit dem Besitzer des Rittergutes Döhlen und den Ver-
tretern der dasigen Gemeinde einerseits und dem Schulvorstande und Gemeinde-
rathe zu Quesitz andererseits gepflogenen Verhandlungen, sowie der von dem
Cesehz- Samml. 1892. (Nr. 9499.) 1
Ausgegeben zu Berlin den 16. Januar 1892.