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Ergänzungen und Geleisveränderungen
auf den Bahnhöfen der Strecke Harburg-
Buchhoessssss . . . . . .. 107,10 Mark,
von 8000 000 Mark zur Beschaffung von
Betriebsmitteln für die bereits bestehen-
den Staatsbahnen und die im §. 1 unter
Nr. II des Gesetzes bezeichneten, in das
Eigenthum des Preußischen Staates
übergegangenen Bahnen Gotha-Ohrdruf
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und Fröttstädt-Friedrichropdd 16 427/8
Summe k. . . . 16 534/68 Mark.
Dazu: * 68373,32
d.. 897,16
C. 681 5504
b. 16289,,
A. 430 303,71
Summe A. . . . 12139489,32 Mark.
B. Zum Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat
und für die Baubedürfnisse dieser Eisenbahnunterneh-
mungen:
Von den durch das Gesetz vom 20. Dezember 1879 (Gesetz-Samml.
S. 635) bewilligten Krediten, und zwar:
1) von 1170 000 Mark zur Deckung der den Aktionären der Köln-
Mindener Eisenbahngesellschaft bei der Abstempelung ihrer Aktien
zu gewährenden Zuzahlg 10 2,00 Mark,
2) von 55 258 800 Mark zur Deckung der erfor- «
derlichen Mittel für die Bauausführung der-
jenigen Bahnstrecken, für welche dem Berlin-
Stettiner, dem Magdeburg-Halberstädter, dem
Hannover-Altenbekener und dem Köln-Min-
dener Eisenbahnunternehmen die Konzession
zum Bau und Betriebe verliehen iift 2 500 000%
Summe B. 2 500 10 20 Mark.
C. Zur Beseitigung von Nothständen 2c.:
1) Von dem durch das Gesetz vom 23. Februar 1881 (Gesetz-Samml.
S. 25) bewilligten Kredit von 16 000 000 Mark zur Hebung der
Geseh · Samml. 1892. (Nr. 8517.) 12