Opus, Fronte am Heidenacker, Flora, Jakobine, Neckar, Deutlinger
Berg, Liebig, Liebig J, Pielstein, Josephsberg, Ceres nebst den in der
Gemeinde Slngshrin belegenen Zubehörstücken Flur 15 Nr. 129,
331/130, 192, Flur 17 Nr. 130/33 und 132/33, Karpfenfeld,
Taubendelle,
für bee zum Bezirk des Amtzsgerichts Heinsberg gehörige Gemeinde Hillens-
erg,
für de- zum Bezirk des Amtsgerichts Malmedy gehörige Gemeinde Bürnen-
ville,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Blankenheim gehörige Gemeinde Urft,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rheinbach gehörige Gemeinde Merl,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bonn gehörige Gemeinde Gielsdorf,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Euskirchen gehörige Gemeinde Metternich,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mörs gehörige Gemeinde Hülsdonk,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cochem gehörigen Gemeinden Dünfus
und Forst)
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kreuznach gehörigen Gemeinden
Traisen und Mandel,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mayen gehörige Gemeinde Dittscheid,
für Hm Bezirk des Amtsgerichts Münstermaifeld gehörige Gemeinde
illig,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Simmern gehörige Gemeinde Heinzen-
ach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Stromberg gehörigen Gemeinden
Dörrebach, Eckenroth und Schöneberg,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cöln gehörige Gemeinde Gleuel,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Gummersbach gehörige Stadtgemeinde
Gummersbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuß gehörige Gemeinde Grimling-
hausen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Langenberg gehörigen Katastergemeinden
Obensiebeneick und Untensiebeneick,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Tholey gehörige Gemeinde Tholey,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarbrücken gehörige Gemeinde Klein-
blittersdorf,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarlouis gehörige Gemeinde Reh-
lingen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Völklingen gehörige Gemeinde
Herchenbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neunkirchen gehörige Gemeinde
Wiebelskirchen. -