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für die zum Bezirk des Anitsgerichts Meisenheim gehörige Gemeinde
Hundsbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cöln gehörige Gemeinde Badorf,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Langenberg gehörigen Kataster-
gemeinden Nordrath und Windrath,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sulzbach gehörigen Gemeinden
Berschweiler und Lummerschied,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Grumbach gehörige Gemeinde Kefers-
heim,
für das im Bezirk des Amtsgerichts Neunkirchen belegene Bergwerk Spiesen,
sowie für das in den Bezirken der Amtsgerichte Neunkirchen, Ottweiler
und Sulzbach belegene Vergwerk Neunkircher-Eisenerz-Conzession, für
welches die Grundbuchanlegung von dem Amtzgericht Neunkirchen be-
wirkt wird,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarbrücken gehörige Gemeinde
Rilchingen-Hanweiler,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörigen Gemeinden Euren,
Grewenich (auch Grevenich) und Langsur,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Prüm gehörige Gemeinde Laudesfeld,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Berncastel gehörigen Gemeinden
Bilmeroth, Emmerath und Götzerath
am 15. Juni 1893 beginnen soll.
Berlin, den 16. Mai 1893.
Der Justizminister.
v. Schelling.
Redigirt im Burcau des Staateministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.