Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
——Nr. 16.
Inhalt: Gesetßz, betreffend die Abänderung von Amtagerichtsbezirken, S. 95. — Geseh, betreffend die Ab-
änderung von Amisgerichtsbezirken, S,. vo. — Geseh, betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in
der Stadt Ohligs, S. öö. — Gesehz, betreffend den Einfluß von Vorrechtseinräumungen auf das
geringste Gebot in dem Verfahren der Jwangsversteigerung, S. öv7. — Bekanntmachung der nach
dem Geseh vom 10. April 1872 durch die Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse,
Urkunden 2c., S. ös.
(Nr. 9615.) Gesetz, betreffend die Abänderung von Amtsgerichtsbezirken. Vom 30. Mai 1893.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie,
was foldgt:
S. 1.
Unter Abänderung der Verordnung vom 5. Juli 1879 (Gesetz-Samml.
S. 393) werden zugelegt:
1) der Amtsbezirk Babitz, im Kreise Leobschütz, unter Abtrennung von
dem Amtsgerichte zu Bauerwitz, dem Amtsgerichte zu Leobschütz, und
die Gemeinde Knispel, unter Abtrennung von dem Amtsgerichte zu
Bauerwitz, dem Amtsgerichte zu Katscher;
2) die Bürgermeistereien Schwanenberg und Gerderath, im Kreise Erkelenz,
unter Abtrennung von dem Amtsgerichte zu Wegberg, dem Amts-
gerichte zu Erkelenz.
S. 2.
Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1893 in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Prökelwitz, den 30. Mai 1893.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. zu Eulenburg. v. Boetticher. v. Schelling. Frhr. v. Berlepsch.
Miquel. v. Kaltenborn. v. Heyden. Thielen. Bosse.
Celeh- Samml. 1893. (Nr. 9615—9617.) 21
Ausgegeben zu Berlin den 16. Juni 1893.