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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Meisenheim gehörigen Gemeinden
Otzweiler und Schweinschied,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Zell gehörige Gemeinde Reidenhausen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cöln gehörige Gemeinde Geyen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Gummersbach gehörigen. Gemeinden
Lieberhausen und Wiedenest,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kerpen gehörige Gemeinde Manheim,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuß gehörige Gemeinde Uedesheim,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Ratingen gehörigen Gemeinden
Schwarzbach und Eckamp, sowie für das in demselben Amtsgerichts-
bezirk unter der Bezeichnung Lintorfer Erzbergwerke belegene Bergwerk,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Uerdingen gehörigen Gemeinden
Gellep-Stratum und Nierst,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Velbert gehörigen Katastergemeinden
Tüschen und Krehwinkel,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Tholey gehörige Gemeinde Sotweiler,
für di #um Bezirk des Amtsgerichts Sulzbach gehörige Gemeinde Wahl-
Ned
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Merzig gehörigen Gemeinden Merzig
und Dreisbach,
für W. zum Bezirk des Amtsgerichts Wadern gehörige Gemeinde Barden-
a
am 15. August 1893 beginnen foll.
Berlin, den 15. Juli 1893.
Der Justizminister.
v. Schelling.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz Samml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
1) das am 1. April 1893 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungs-
genossenschaft „Bruch und Kolf“ zu Ayl im Kreise Saarburg durch das
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier Nr. 22 S. 299, ausgegeben
am 2. Juni 1893)