Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1893. (84)

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(Nr. 9636.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für 
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Düren, Eupen, Gemünd, Heinsberg, 
Montjoic, Bonn, Mörs, Andernach, Boppard, St. Goar, Kirchberg, Kreuz- 
nach, Mayen, Münstermaifeld, Trarbach, Jell a. M., Ratingen, Langenberg, 
Saarbrücken, Völklingen, Grumbach, Trier, Neuerburg, Neumagen, Bern- 
castel, Wittlich, Hermeskeil und Saarburg. Vom 8. September 1893. 
A# Grund des F. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangs- 
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen 
Rechts vom 12. April 1888 (Gesetz-Samml. S. 52) bestimmt der Justizminister, 
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch 
im §. 48 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Düren gehörigen. Gemeinden Bürvenich, 
Hürtgen und Arnoldsweiler, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Eupen gehörige Gemeinde Eupen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Gemünd gehörige Gemeinde Sistig, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Heinsberg gehörige Gemeinde Wilden- 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Montjoie gehörige Gemeinde Stecken- 
born, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bonn gehörigen Gemeinden Widdig 
und Kessenich, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mörs gehörige Gemeinde Essenberg, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Andernach gehörige Gemeinde Kretz, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Boppard gehörige Gemeinde Brey, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts St. Goar gehörigen Gemeinden 
Schwall, Niedert und Thörlingen, sowie für die in demselben Amts- 
gerichtsbezirk belegenen Bergwerke Maximilian, Eugenie, Rheinfels, 
Nicolaus, Amalie, Hercules und Gutehoffnung, » 
fürdiezumBezirkdesAmtsgerichtsKirchberggehörigchmcindeSchön- 
born, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kreuznach gehörige Gemeinde Norheim, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mayen gehörige Gemeinde Bermel, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Münstermaifeld gehörige Gemeinde 
Mörz, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trarbach gehörige Gemeinde Nieder- 
weiler,
	        
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