Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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pflege  Zoar  in  der  Heslacher  Vorstadt  zu  Stuttgart  auf  Grund  der  vorgelegten  Statutem
und  unter  dem  Vorbehalt  der  Rechte  Dritter  die  juristische  Persönlichkeit  gnädigst  verliehen.


Stuttgart,  den  11.  Februar  1884.
Hölder.

Versügung  des  Ministeriums  des  Junern,
betreffend  die  Umlage  zu  Bestreitung  der  Eutschädigung  für  auf  volizeiliche  Anordnung  getödtete
oder  vor  Ausführung  dieser  Anordnung  gefallene  Thiere  im  Jahre  1884.
Vom  11.  März  1884.

Auf  Grund  des  Art.  3  des  Ausführungsgesetzes  zum  Reichsgesetz  über  die  Abwehr
und  Unterdrückung  von  Viehseuchen  vom  20.  März  1881  (Reg.  Blatt  S.  189)  und  der
§§.  14  und  15  der  Vollziehungsverfügung  vom  23.  März  1881  zu  diesem  Gesetze  (Reg.-Blatt
  S.  1960)  sowie  unter  Rücksichtnahme  auf  das  Ergebniß  der  Verwaltung  der  Centralkasse
  der  Viehbesitzer  im  laufenden  Rechnungsjahr  wird  hiedurch  verfügt,  daß  für  das
Jahr  1884

von  jedem  Pferd  ein  Beitrag  von  50  Pfennig,
von  jedem  Esel,  Maulthier  und  Maulesel  ein  solcher  von  10  Pfennig
zu  entrichten  ist.

Von  einer  Umlage  auf  die  Nindviehbesitzer  wird  für  das  Jahr  1884  abgesehen.

Die  in  §.  14  der  Verfügung  vom  23.  März  1881  für  die  Aufnahme  und  Verzeichnung
  der  Besitzer  von  Pferden,  Eseln,  Maulthieren  und  Mauleseln  und  für  den
Vollzug  der  Umlage  ertheilten  Vorschriften  und  Fristen  sind  genau  einzuhalten.

Für  die  Belohnung  der  örtlichen  Einbringer  der  Beiträge  sowie  der  Oberamtspfleger
bleiben  die  Bestimmungen  der  Verfügung  vom  23.  September  1881  (Reg.  Blatt  S.  439)
maßgebend,  jedoch  mit  der  Aenderung,  daß,  wenn  der  Gesammtbetrag  der  in  einer  Gemeinde
  zur  Erhebung  kommenden  Beiträge  sich  auf  weniger  als  2¾  beläuft,  die  Belohnung
  der  örtlichen  Einbringer  auf  die  Hälfte  dieses  Gesammtbetrags  sich  beschränkt.

Stuttgart,  den  11.  März  1884.
Hölder.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrine  (Ehr.  Scheufele.