Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Känden  angemessenen  Festungsstrase  innerhalb  der  Festung  von  einen  und  einem  halben
Jahre  veruxtheilt,  auch  zu  Bekleidung  eines  desfentlichen  Amts  für  unfädhig  erklärt.

Unter  dem  36.  Nov.  ist  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Friedrich  Oppenländer  von
Klein-Borcwar,  Oberamts  Marbach,  wegen  Falschungen  und  wiederholten  Diebstahls,
neben  dem  Ersaß  der  Kosten  und  des  Schadens  zu  zwei  und  einhalbsähriger  Festungsarbeit
  verurtheilt  und  verordnet  worden)  dah  er  den  Rest  seiner  fruheren  durch  Entweichung
  unterbrochenen  Festungsstrafe  von  einem  Jahr  und  eilf  Monaten  zu  erstehen  ha,
be,  und  nachher  in  einem  Arbeicshauß  auf  ein  bis  zwei  Jahre  verwahrt  werden  (oll.

Den.  27.  Nov.  wurde  der  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Unrersuchüng  gekommene  Peter
Bayer  von  Kappel,  Oberamts  Riedlingen)  wegen  großen  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz
  aller  Kosten  und  des  noch  übrigen  Schadens  mit  vierjähriger  Festungsarbeit  belegt.

Eodem  sind  wegen  thätlicher  Mitzhandlung  eines  Gensd'armes,  gegen

1)  Au  Br  von  Dormettingen)  Oberamces  Spaichingen)  eine  achtzehnmonatliche,


a)  Moriz  Scaiger  von  da?  eine  achtzehnmonatliche  Festungsarbeit,  und
.  3)  Joseph  Bertsch  von  da,  eine  zehnmonatliche  Zuchthaußstrafe  erkannt,  auch  diese
Inquisiten  noch  zur  Uebernahme  verhaͤltnißmaͤsiger  Kosten  -  Antheile  verurtheilt  worden.

Unter  dem  ag.  Nov.  wurde  gegen  den  zu  Heilbronn  verhafteten  Johann  Ulmer  von
Steinbach,  Oberamts  Baknang,  wegen  Unbottmaͤßigkeit  und  grober  Injurien,  neben
dem  Ersatze  der  ihm  zugeschiedenen  Kosten  eine  achtmonatliche  Zuchthaußstrafe  ausge--Hrochen)
  und  die  nachherige  Reclusson  in  ein  Arbeitshauß  mit  der  Bestimmung  verfügt,
dab  erst  nach  sechs  Monaten  über  seine  weitere  Detention  wieder  anzufragen  sei.

 

.  Se.  Koͤnigl.  Majest.  haben  vermoͤg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  24.  Dec.  das
ZJräulein  von  Lützow,  Tochter  des  penßionirten  Oberst=  Jägermeisters  v.  Lüßow  zum
Hof-Fraͤulein  bei  dem  Hof-Staate  der  Königis  Majestát  gnädigst  ernannt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  von  ebend.  dem  Königl.
bevollmachrigten  Gesandten  am  Kaiserl.  Königl.,  Oestreichischen  Hofe,  Grafen  v.  Winbingeroda
  den  Charakter  und  Rang  eines  Königl.  Staats-Ministers  gnädigst  ertheilt.

Se.  Königl.  Majest.  haben  vermè  allerhtcchsten  Rescripes  vom  25.  Dec.  dem
Ober=  Appellakions,  Tribunals=  Director,  Scaats=  Rathe  v.  Kapff  zu  Tübingen,  zu
Bezeugung  Ihrer  höchsten  Zufriedenheit  mit  seinen  dem  Staate  geleisteten  vielfährigen
Diensten  das  Prädikat  „Ercellenz“  verliehen.

Se.  Königl.  Mas.  haben  vermög  allerhöchsten  Rescripes  vom  21.  Dec.  die  erledigee
  Rechnungsraths,  Stelle  bei  der  Aceise-Rechnungs=  Kammer  dem  bieher  bei  der
Cameral=  Rechnungs=  Kammer  angestellten  Buchhalter  Geßler  zu  übertragen;

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  253.  Dec.  dem  bei  dem  Departement  der  auswärtigen
  Angelegenheiten  angestellten  Geheimen  Lanzellisten  Dacheler  den  Serretairs-Charakter
  zu  ertheilen,  sodann

den  dltesten  Sohn  des  Ober  Consfstorial-  Rachs  v.  Bär,  Gustav  v.  Bär  bei  eben
diesem  Departement  zum  Geheimen  Canzellisten  mit  Seeretairs-Charakter  zu  ernennen,  #