mrückzuliefern. Fär die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale
abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb vierzig Jahren nach
dem Nüchablungansrmine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren
nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Neustadt
bei Magdeburg. Wenn die zu tilgenden Obligationen start der Ausloosung
aus freier Hand erworben werden, so sollen die auf diesem Wege getilgten
Nummern jedesmal durch die oben bemerkten Blätter öffentlich bekannt gemacht
werden. In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder Zinskupons
finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Kupons Bezug habenden
WVorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819. wegen des Aufgebots
und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere W. 1. bis 13.
mit nachstehenden naheren Bestimmungen Anwendung:
-a) die im §F. 1. jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrat
gemacht werden, welchem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse
zustehen, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatmine.
sterium zukommen; gegen die Verfügungen des Magistrats findet Rekurs
an die Knhliche egierung zu Magdeburg siatt;
b) das im §F. 5. jener Verordnung gedachte Anfgebon. erfolgt bei dem Koniglichen
Stadt= und Kreisgericht zu Magdeburg;
c) die in den . 6. 9. und 12. jener Verordnung vorgeschriebenen Bekanntmachungen
sollen durch diejenigen Blätter geschehen, durch welche die
ausgelooften Obligationen veröffentlicht werden;
d) an die Stelle der im F. 7. jener Verordnung erwähnten sechs Zinszahlungstermine
sollen vier, und an die Stelle des im F. 8. erwähnten achten
Zahlungstermins soll der fünfte treten.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjahrige Zinskupons aus-9egeben:
die ferneren Zinskupons werden für fünfjährige Perioden ausgegeben
werden.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Stadtkasse
in Neustadt bei Magdeburg gegen Ablieferung des der dlteren Zinskupons-=Serie
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung
der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung,
sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haffet die
Stadtgemeinde Neustadt bei Magdeburg mit ihrem Vermögen.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Neustadt bei Magdeburg, den n1 . 18.
Der Magistrat.
(Facsimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines anderen
Magistratsmitgliedes.)
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