Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

mrückzuliefern.  Fär  die  fehlenden  Zinskupons  wird  der  Betrag  vom  Kapitale

abgezogen.

Die  gekündigten  Kapitalbeträge,  welche  innerhalb  vierzig  Jahren  nach
dem  Nüchablungansrmine  nicht  erhoben  werden,  sowie  die  innerhalb  vier  Jahren
  nicht  erhobenen  Zinsen,  verjähren  zu  Gunsten  der  Stadtgemeinde  Neustadt
bei  Magdeburg.  Wenn  die  zu  tilgenden  Obligationen  start  der  Ausloosung
aus  freier  Hand  erworben  werden,  so  sollen  die  auf  diesem  Wege  getilgten
Nummern  jedesmal  durch  die  oben  bemerkten  Blätter  öffentlich  bekannt  gemacht
werden.  In  Ansehung  der  verlorenen  oder  vernichteten  Obligationen  oder  Zinskupons
  finden  die  auf  die  Staatsschuldscheine  und  deren  Kupons  Bezug  habenden
  WVorschriften  der  Verordnung  vom  16.  Juni  1819.  wegen  des  Aufgebots
und  der  Amortisation  verlorener  oder  vernichteter  Staatspapiere  W.  1.  bis  13.
mit  nachstehenden  naheren  Bestimmungen  Anwendung:

-a)  die  im  §F.  1.  jener  Verordnung  vorgeschriebene  Anzeige  muß  dem  Magistrat
  gemacht  werden,  welchem  alle  diejenigen  Geschäfte  und  Befugnisse
  zustehen,  welche  nach  der  angeführten  Verordnung  dem  Schatmine.
sterium  zukommen;  gegen  die  Verfügungen  des  Magistrats  findet  Rekurs
an  die  Knhliche  egierung  zu  Magdeburg  siatt;

b)  das  im  §F.  5.  jener  Verordnung  gedachte  Anfgebon.  erfolgt  bei  dem  Koniglichen
  Stadt=  und  Kreisgericht  zu  Magdeburg;

c)  die  in  den  .  6.  9.  und  12.  jener  Verordnung  vorgeschriebenen  Bekanntmachungen
  sollen  durch  diejenigen  Blätter  geschehen,  durch  welche  die

ausgelooften  Obligationen  veröffentlicht  werden;

d)  an  die  Stelle  der  im  F.  7.  jener  Verordnung  erwähnten  sechs  Zinszahlungstermine
  sollen  vier,  und  an  die  Stelle  des  im  F.  8.  erwähnten  achten
  Zahlungstermins  soll  der  fünfte  treten.

Mit  dieser  Schuldverschreibung  sind  halbjahrige  Zinskupons  aus-9egeben:
  die  ferneren  Zinskupons  werden  für  fünfjährige  Perioden  ausgegeben
werden.

Die  Ausgabe  einer  neuen  Zinskupons-Serie  erfolgt  bei  der  Stadtkasse
in  Neustadt  bei  Magdeburg  gegen  Ablieferung  des  der  dlteren  Zinskupons-=Serie
  beigedruckten  Talons.  Beim  Verluste  des  Talons  erfolgt  die  Aushändigung
  der  neuen  Zinskupons-Serie  an  den  Inhaber  der  Schuldverschreibung,
sofern  deren  Vorzeigung  rechtzeitig  geschehen  ist.

Zur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haffet  die
Stadtgemeinde  Neustadt  bei  Magdeburg  mit  ihrem  Vermögen.

Dessen  zu  Urkund  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift

ertheilt.
Neustadt  bei  Magdeburg,  den  n1  .  18.

Der  Magistrat.
(Facsimile  der  Unterschrift  des  Magistratsdirigenten  und  eines  anderen
Magistratsmitgliedes.)

Serie