Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

(Nr. 9646.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen 
Theil der Bezirke der Amtsgerichte Gemünd, Sankt Vith, Eitorf, Euskirchen, 
Mörs, Kirn, Adenau, Ahrweiler, Boppard, Münstermaifeld, Ottweiler, 
Sulzbach, Sankt Wendel, Grumbach, Neuerburg und Hermeskeil. Vom 
12. Februar 1894. 
Auf Grund des §. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangs- 
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen 
Rechts vom 12. April 1888 (Gesetz-Samml. S. 52) bestimmt der Justizminister, 
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch 
im §. 48 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Gemünd gehörige Gemeinde Glehn, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sankt Vith gehörige Gemeinde Medell, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Eitorf gehörige Katastergemeinde 
Ruppichteroth, welche mit der Katastergemeinde Velken die politische 
Gemeinde Ruppichteroth bildet, sowie für die zu demselben Amtsgerichts- 
bezirk gehörige, einen Theil der Gemeinde Much bildende Katastergemeinde 
Bonrath, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Euskirchen gehörigen Gemeinden 
Uelpenich und Merzenich, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mörs gehörige Gemeinde Hochstraß, 
für das im Bezirk des Amtsgerichts Kirn belegene Bergwerk Medicus, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörigen Gemeinden Lind 
und Herschbroich, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Ahrweiler gehörige Gemeinde Gelsdorf, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Boppard gehörige Gemeinde Oberspay, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Münstermaifeld gehörige Gemeinde 
Moselsürsch, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Ottweiler gehörige Gemeinde Wemmets- 
weiler, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sulzbach gehörige Gemeinde Friedrichsthal, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sankt Wendel gehörige Gemeinde 
Alsweiler, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Grumbach gehörige Gemeinde Nah- 
bollenbach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuerburg gehörigen Gemeinden 
Hommerdingen und Cruchten, 
(Nr. 9646.)
	        
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