Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  Nr.  3.  —

 

Inhalt:  Staatsvertrag  zwischen  der  Königlich  Preußischen  und  der  Königlich  Sächsischen  Regierung  wegen
Aufhebung  des  Kirchen  und  Schulverbandes  der  Königlich  Preußischen  Gemeinde  sammt  Gutsbezirk  Bunit,
Kreis  Delitsch,  mit  der  Königlich  Sächsischen  Kirchen-  und  Schulgemeinde  Thallwitz,  Amtshauptmannschaft
  Grimma,  S.  11.  —  Bekanntmachung  der  Ministerial-  Erklärung  vom  3.  Februar  1894  zu
dem  Staatsvertrage  zwischen  der  Königlich  Preußischen  und  der  Ksniglich  Sächsischen  Regierung  über
bie  Aufhebung  des  Kirchen=  und  Schulverbandes  der  Preußischen  Gemeinde  sammt  Gutsbezirk  Bunih
mit  der  Königlich  Sächsischen  Kirchen=  und  Schulgemeinde  Thallwitz,  S.  138.  —  Verfügung  des
Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für  einen  Theil  des  Bezirks  des  Amtsgerichts
Lauenstein,  S.  14.  —  Beka  nntmachung  der  nach  dem  Gesetz  vom  10.  April  1872  durch  die  Regierungs=
  Amtsblätter  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  14.

 

(Nr.  9647.)  Staatsvertrag  zwischen  der  Königlich  Preußischen  und  der  Königlich  Sächsischen
Regierung  wegen  Aufhebung  des  Kirchen-  und  Schulverbandes  der  Königlich
Preußischen  Gemeinde  sammt  Gutsbezirk  Bunitz,  Kreis  Delitzsch,  mit  der
Königlich  Sächsischen  Kirchen-  und  Schulgemeinde  Thallwitz,  Amtshauptmannschaft
  Grimma.  Vom  30.  März  1893.

Bo  Aufhebung  der  vorberegten  Verbindung  ist  durch  die  von  den  beiden
Hohen  Staatsregierungen  beauftragten  Kommissarien,  und  zwar:
Preußischerseits:
dem  Königlichen  Landrath  Wilhelm  von  Rauchhaupt  zu  Delitzsch,
Sächsischerseits:
dem  Geheimen  Regierungsrath  Dr.  Karl  Heinrich  Moritz  Wäntig
zu  Dresden
vorbehaltlich  der  landesherrlichen  Genehmigung  folgender  Staatsvertrag  abgeschlossen
  worden.
Artikel  1.
Der  bisherige  Kirchen=  und  Schulverband  der  Preußischen  Ortschaft  Bunitz
mit  der  Sächsischen  Kirchen-  und  Schulgemeinde  Thallwitz  hört  vom  1.  April  1893
ab  auf.
Gesey=  Samml.  1894.  (Nr.  9647.)  4

Ausgegeben  zu  Berlin  den  7.  März  1894.