Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

(Nr. 9659.) Gesetz, betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in der Stabt Ronsdorf. 
Vom 8. April 1894. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c 
verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, 
was folgt: 
– 1 
In der Stadt Ronsdorf, im Kreise Lennep, wird ein Amtsgericht er- 
richtet. Dasselbe umfaßt den Bezirk der Stadtgemeinde Ronsdorf. 
G. 2. 
Der Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes wird durch Königliche Ver- 
ordnung bestimmt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Venedig, den 8. April 1894. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. zu Eulenburg. v. Boetticher. v. Schelling. Frhr. v. Berlepsch. 
Miquel. v. Heyden. Thielen. Bosse. 
  
  
  
(Nr. 9660.) Allerhöchster Erlaß vom 15. April 1894, betreffend die anderweite Titulatur 
der Mitglieder der Ober--Rechnungskammer. 
Ar den Bericht des Staatsministeriums vom 10. d. M. bestimme Ich, daß 
die Mitglieder der Ober-Rechnungskammer, je nachdem sie nach dem Allerhöchsten 
Erlasse vom 8. Oktober 1868 (Gesetz Samml. 1869 S. 961) im Range der 
zweiten oder dritten Klasse der Ministerialräthe stehen, anstatt der bisherigen 
Titel „Geheime Ober-Rechnungsräthe“ beziehungsweise „Ober-Rechnungsräthe“ 
fortan die Titel „Geheime Ober-Regierungsräthe“ beziehungsweise „Geheime 
Regierungsräthe“ zu führen haben. 
Karlsruhe, den 15. April 1894. 
Wilhelm. 
Gr. zu Eulenburg. v. Boetticher. v. Schelling. Frhr. v. Berlepsch. 
Gr. v. Caprivi. Miquel. v. Heyden. Thielen. Bosse. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An das Staatsministerium. 
(Tr. 9659—9661.)
	        
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