— 101 —
Uebertrag 472730000 Mark,
17) von Simmern einerseits nach Kirchberg i. Hunsrück
andererseits nach Castellaun die Summe von *2027000
18) von Kreuzau nach Heimbach die Summe vo 1552000
b) zur Beschaffung von Betriebsmitteln:
die Summe na .. . .. 6 651 000
msammen 57 503000 Markj;
II. zur Betheiligung des Staates an dem Bau
einer Eisenbahn:
a) von Stralsund nach Tribsees durch Ueber-
nahme von Aktien die Summe vo 268 000 Mark,
b) von Oldenburg i. Holstein nach Heiligen-
hafen durch Uebernahme von Aktien die
Summe dnynynn 550 000
III. zur Förderung des Baues von Kleinbahnen die
Summe dooooooo . .. . . .. . . .. 8000000
IV. zur Errichtung von landwirthschaftlichen Ge-
treidelagerhäusern die Summe voo . . .. 3 000000
imsgesammt .. 69 321 000 Mark
zu verwenden.
Ueber die Verwendung der Fonds zu UI und IV wird dem Landtage
alljährlich Rechenschaft abgelegt werden.
Mit der Ausführung der vorstehend unter Nr. 1 Lit. a aufgeführten Eisen-
bahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:
A. Der gesammte zum Bau der unter 1 bis 18 bezeichneten Eisenbahnen
und deren Nebenanlagen nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen
Arbeiten oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Ennürfe erforderliche
Grund und Boden ist der Staatsregierung in dem Umfange, in welchem derselbe
nach den landesgesetzlichen Bestinunungen der Enteignung unterworfen ist, un-
entgeltlich und lastenfrei — der dauernd erforderliche zum Eigenthum, der vor-
übergehend erforderliche zur Benutzung für die Zeit des Bedürfnisses — zu über-
weisen, oder die Erstattung der sämmtlichen staatsseitig für dessen Beschaffung
im Wege der freien Vereinbarung oder Enteignung aufzuwendenden Kosten,
einschließlich aller Nebenentschädigungen für Wirthschaftserschwernisse und sonstige
Nachtheile, in rechtsgültiger Form zu übernehmen und si llen.
Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unentgelt-
liche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung derienigen Anlagen erforder-
Tr. 9828.)