Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896. (87)

(Nr. 9859.) Verfügung des Justizministers, betreffrub die Anlegung des Grunbbuchs für 
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Euskirchen, Rheinbach, Geldern, 
Adenau, Cochem, Jell, Bergheim, Cöln, Grevenbroich, Baumholder, Daun, 
Merzig, Neuerburg, Prüm, Rhaunen, Saarburg, Trier, Waxweiler 
und Wittlich. Vom 9. November 1896. - — 
Auf Grund des F. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Jwangs- 
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen 
Rechts vom 12. April 1888 (Geset-Samml. S. 52) bestimmt der Justizminister, 
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch 
im FH. 48 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Euskirchen gehörige Gemeinde Borr, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rheinbach gehörigen Gemeinden 
Mahlberg und Queckenberg, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Geldern gehörige Gemeinde Nieukerk, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörigen Gemeinden Arem- 
berg) Antweiler und Bereborn, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cochem gehörigen Gemeinden Schmitt 
und Wollmerath, . 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Zell gehörige Gemeinde Kaimt, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bergheim gehörige Gemeinde Toll- 
hausen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cöln gehörige Gemeinde Worringen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Grevenbroich gehörige Gemeinde 
Hemmerden, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Baumholder gehörige Gemeinde 
Rohchach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Daun gehörige Gemeinde Tettscheid, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Merzig gehörigen Gemeinden Bachem 
und Brotdorf, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuerburg gehörige Gemeinde Nieder, 
weidingen, 
für die zum Bet des Amtsgerichts Prüm gehörigen Gemeinden Weins- 
heim und Wascheid, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rhaunen gehörigen Gemeinden 
Morbach, Wenigerath, Rhaunen und Bischofsdhron (Bischofsthron), 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarburg gehörige, die politischen 
Gemeinden Ober-Zerf, Nieder-Zerf und Frommersbach umfassende 
Katastergemeinde Zerf, sowie für die zu demselben Amtsgerichtsbezirk 
gehörigen Gemeinden Faha, Münzingen und Schömerich,
	        
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