Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896. (87)

Anlage A. 
Beireffend: Derirag mit der Verwaltung der Hessischen Cudmigsbahn über den Bau 
riner Eisenbahnbrücke zu Worms und die Erweiterung des Gahnhofs 
daselbst, Vermehrung der Betriebsmittel, sowie eine anderweite Repelung 
des Garantieverhältnisses. 
Einleitung. 
Da nach den Bestimmungen der der Hessischen Ludwigs-Eisenbahngesellschaft 
ertheilten Allerhöchsten Konzessions-Urkunden der Erwerb der in Hessen gelegenen 
Strecken dieser Bahn durch den Staat im Allgemeinen nach Maßgabe des Rein- 
ertrages erfolgen kann, wobei der Durchschnitt der der Verstaatlichung vorher- 
gehenden fünf Jahre zu Grunde gelegt wird, da ferner diese Berechtigung des 
Staates auf den größten Theil des Hessischen Bahnnetzes seit dem 4. April 1893 
eingetreten ist, so ist der Bahnverwaltung die Vornahme größerer Neubauten, 
Erweiterungen oder Ergänzungen um deswillen erschwert, weil die aus solchen 
Unternehmungen sich ergebenden Vortheile für den Reinertrag der Bahn sich erst 
nach und nach geltend machen und eine entsprechende Erhöhung des Ankaufs- 
werthes der Bahn als Ersatz der auf die Erweiterung verwendeten Mittel nur 
dann erwartet werden kann) wenn die Verstaatlichung nicht vor Ablauf von 
fünf Jahren nach dem vollen Eintritt der aus der vorgenommenen Erweiterung 
erwarteten Mehrerträge erfolgen würde. 
Um das Zustandekommen der zur Zeit besonders dringenden und wichtigen 
Unternehmungen, nämlich des Baucs einer Eisenbahnbrücke zu Worms und der 
Erweiterung des Bahnhofs daselbst, sowie eine nothwendig gewordene außer- 
ordentliche Vermehrung der Betriebsmittel zu fördern, haben zwischen Kommissären 
der Großechoglichen Regierung und der Hessischen Ludwigs-Eisenbahngesellschaft 
eingehende Verhandlungen stattgefunden. In dem Verlauf der Berathungen 
erschien es sowohl zur Klarstellung der Verhältnisse als namentlich zur Verein- 
fachung des Rechnungswesens ferner zweckmäßig, eine Fixirung des Staats- 
zuschusses zu den garantirten Linien mit fallender Skala zu vereinbaren. Als 
Ergebniß dieser Verhandlung ist nachstehender Vertrag abgeschlossen worden.
	        
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