Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Stromberg gehörige Gemeinde 
Windesheim, sowie für das in den Bezirken der Amtsgerichte Strom- 
berg und Kreuznach belegene Bergwerk Louisenhoffnung, für welches die 
Grundbuchanlegung von dem Amtsgericht Stromberg bewirkt wird, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Zell gehörige Gemeinde Bullay, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Berncastel gehörigen Gemeinden Erden 
und Veldenz, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hillesheim gehörige Gemeinde 
Leudersdorf, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuerburg gehörigen Gemeinden 
Fischbach und Uppershausen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Prüm gehörigen Gemeinden Neuen- 
dorf und Oos, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rhaunen gehörige Gemeinde Gutenthal, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarburg gehörigen Gemeinden 
Schoden und Söst, 
für dee zum Bezirk des Amtsgerichts Wadern gehörige Gemeinde Weier- 
weiler, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Waxweiler gehörigen Gemeinden 
.Loauperath, Lichtenborn, Halenbach und Houf, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wittlich gehörige Gemeinde Dreis, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörige Gemeinde Commlingen 
am 15. April 1897 beginnen soll. 
Berlin, den 15. März 1897. 
Der Justizminister. 
Schönstedt. 
Redigirt im Burean des Staatsmiisteriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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