Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

s. 9. 
Mit Rücksicht auf die günstigen Steuerverhältnisse der Stadt Burtscheid 
soll für die im bisherigen Gebiete der Gemeinde Burtscheid gelegenen Grundstücke 
und Gebäude sowie fuͤr die in dieser Gemeinde betriebenen Gewerbe bis zum 
1. April 1910 an der für die Bedürfnisse der vereinigten Stadtgemeinde zu er- 
hebenden Grund= und Gebäude= beziehungsweise Gewerbesteuer ein prozentualer 
Nachlaß in der Weise eintreten, daß von den genannten auf diese Grundstücke 
und Gebäude beziehungsweise Gewerbe entfallenden Steuern 20 Prozent der 
letzteren in Abzug gebracht werden. 
Vom 1. April 1910 bis 1. April 1915 soll dieser Nachlaß auf 15 Prozent 
und vom 1. April 1915 bis zum gleichen Tage 1920 auf 10 Prozent ermäßigt 
werden. 
In gleicher Weise wird die vereinigte Stadtgemeinde denjenigen Personen, 
welche am 1. April 1896 im Burtscheider Gemeindebezirke ihren Wohnsitz hatten, 
so lange sie diesen Wohnsitz beibehalten, bis zum 1. April 1910 an der für die 
Bedürfnisse der vereinigten Stadrgemeinde zu erhebenden Gemeindeeinkommen- 
steuer einen prozentualen Nachlaß in der Weise gewähren, daß von der genannten 
auf diese Personen entfallenden Steuer 20 Prozent der letzteren in Abzug 
gebracht werden. 
Diese Steuerermäßigung bleibt erloschen, wenn der Steuerpflichtige seinen 
Wohnsitz aus dem bisherigen Burtscheider Gemeindebezirke verlegt hat und den- 
selben demnächst in diesen Bezirk wieder zurückverlegt. 
Auch dieser Nachlaß soll vom 1. April 1910 bis zum 1. April 1915 auf 
15 Prozent und vom 1. April 1915 bis zum gleichen Tage 1920 auf 10 Prozent 
ermäßigt werden. 
Vom 1. April 1920 ab findet eine gleichmäßige Heranziehung zu allen 
Real= wie Personalsteuern statt. 
’. 10. 
Auch nach der Vereinigung wird in Burtscheid ein Standesamt, eine 
Steuerhebestelle, sowie eine Abfertigungsstelle für Kranken-, Alters- und In- 
validitätsversicherungsangelegenheiten nebst Arbeitsnachweisestelle verbleiben. 
Gegenwärtiger Vertrag wurde in zwei Exemplaren aufgenommen, genehmigt 
und unterschrieben und hat jeder der beiden Kontrahenten ein Exemplar an sich 
genommen. 
Aachen und Burtscheid, den 24. Dezember 1896. 
  
D O 
Der Oberbürgermeister von Aachen. Der Bürgermeister von Burtscheid. 
gez. Veltman. gez. Middeldorf. 
(Xr. 2890 —9891.)
	        
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